Hallo zusammen!
Gerade hat das OLG Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt kassiert - siehe auch hier - wieder einmal war mehr oder weniger "blindlings" einem Rechteinhaber geglaubt worden, der meinte, einen Internetanschlussinhaber einer Urheberrechtsverletzung überführt zu haben, auch wenn dieser a) gar nicht zuhause und b) sein Rechner ausgeschaltet war.
Sicherlich kein Riesendurchbruch, aber doch ein kleiner Lichtblick.
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Das wäre wirklich eine gute Regelung, erst einmal ein Schuß vor den Bug, man weiß was man falsch gemacht hat, und wenn man dann noch weiter macht ist man selber Schuld wenn es dann teuer wird.
Aber gleich beim ersten "Vergehen" mit allen feuern was man im Köcher hat ist doch viel zu überzogen, da geht es nicht in erster Linie um den Rechteinhaber sondern nur ums Geld.