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Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?

Olaf19 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gerade hat das OLG Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt kassiert - siehe auch hier - wieder einmal war mehr oder weniger "blindlings" einem Rechteinhaber geglaubt worden, der meinte, einen Internetanschlussinhaber einer Urheberrechtsverletzung überführt zu haben, auch wenn dieser a) gar nicht zuhause und b) sein Rechner ausgeschaltet war.

Sicherlich kein Riesendurchbruch, aber doch ein kleiner Lichtblick.

CU
Olaf

soppiy Crazy Eye „mit einen Bein in Knast bist du lange nicht, den da gibt es durchaus grenzen die...“
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Wobei in solchen Fällen der Schaden oft nur ideell und in Geld schwer zu messen ist. Hierbei geht es um gegränkte Eitelkeiten und die Möglichkeiten noch mehr Geld zu generieren.