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Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?

Olaf19 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gerade hat das OLG Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt kassiert - siehe auch hier - wieder einmal war mehr oder weniger "blindlings" einem Rechteinhaber geglaubt worden, der meinte, einen Internetanschlussinhaber einer Urheberrechtsverletzung überführt zu haben, auch wenn dieser a) gar nicht zuhause und b) sein Rechner ausgeschaltet war.

Sicherlich kein Riesendurchbruch, aber doch ein kleiner Lichtblick.

CU
Olaf

soppiy Olaf19 „Das denke ich auch - die Sache hat sich verselbständigt. Natürlich muss ein...“
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Es müßten vom Gesetz her solche Höchstgrenzen für Abmahnungen festgelegt werden, das es sich für diese windigen Anwälte einfach nicht mehr lohnt solche Briefe zu versenden dann wäre Schluss mit der Abzockmasche Urherrechtsverletzung.