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Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?

Olaf19 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gerade hat das OLG Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt kassiert - siehe auch hier - wieder einmal war mehr oder weniger "blindlings" einem Rechteinhaber geglaubt worden, der meinte, einen Internetanschlussinhaber einer Urheberrechtsverletzung überführt zu haben, auch wenn dieser a) gar nicht zuhause und b) sein Rechner ausgeschaltet war.

Sicherlich kein Riesendurchbruch, aber doch ein kleiner Lichtblick.

CU
Olaf

Max Payne Olaf19 „Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?“
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Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?

Davon lese ich allerdings nichts:

In dem Fall, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzungen begangen hat, wäre nämlich eine Verurteilung als Täter ausgeschlossen gewesen, so das Oberlandesgericht. Lediglich eine Verurteilung als Störer wäre infrage gekommen, hätte der Anschlussinhaber seinen WLAN-Router nicht ausreichend verschlüsselt

Ganz ungeschoren kommt der Anschlussinhaber also nicht zwangsläufig davon.