Hallo zusammen!
Gerade hat das OLG Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt kassiert - siehe auch hier - wieder einmal war mehr oder weniger "blindlings" einem Rechteinhaber geglaubt worden, der meinte, einen Internetanschlussinhaber einer Urheberrechtsverletzung überführt zu haben, auch wenn dieser a) gar nicht zuhause und b) sein Rechner ausgeschaltet war.
Sicherlich kein Riesendurchbruch, aber doch ein kleiner Lichtblick.
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?
Davon lese ich allerdings nichts:
In dem Fall, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzungen begangen hat, wäre nämlich eine Verurteilung als Täter ausgeschlossen gewesen, so das Oberlandesgericht. Lediglich eine Verurteilung als Störer wäre infrage gekommen, hätte der Anschlussinhaber seinen WLAN-Router nicht ausreichend verschlüsselt
Ganz ungeschoren kommt der Anschlussinhaber also nicht zwangsläufig davon.
Davon lese ich allerdings nichts:
In dem Fall, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzungen begangen hat, wäre nämlich eine Verurteilung als Täter ausgeschlossen gewesen, so das Oberlandesgericht. Lediglich eine Verurteilung als Störer wäre infrage gekommen, hätte der Anschlussinhaber seinen WLAN-Router nicht ausreichend verschlüsselt
Ganz ungeschoren kommt der Anschlussinhaber also nicht zwangsläufig davon.