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Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?

Olaf19 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gerade hat das OLG Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt kassiert - siehe auch hier - wieder einmal war mehr oder weniger "blindlings" einem Rechteinhaber geglaubt worden, der meinte, einen Internetanschlussinhaber einer Urheberrechtsverletzung überführt zu haben, auch wenn dieser a) gar nicht zuhause und b) sein Rechner ausgeschaltet war.

Sicherlich kein Riesendurchbruch, aber doch ein kleiner Lichtblick.

CU
Olaf

Olaf19 soppiy „Es müßten vom Gesetz her solche Höchstgrenzen für Abmahnungen festgelegt...“
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Einmal müsste es nach oben hin "gedeckelt" werden, und zum anderen müsste die erste Abmahnung kostenfrei sein. Afaik wird eine solche Regelung in anderen Ländern schon "erfolgreich" praktiziert. Erfolgreich in dem Sinne, dass die Rechteinhaber zu ihrem Recht kommen, auch ohne, dass jeder, der sich irgendwie "aktiv" im Internet betätigt (also nicht nur als Mitleser) ständig mit einem Bein im Knast steht, drastisch ausgedrückt.

CU
Olaf