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Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?

Olaf19 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gerade hat das OLG Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt kassiert - siehe auch hier - wieder einmal war mehr oder weniger "blindlings" einem Rechteinhaber geglaubt worden, der meinte, einen Internetanschlussinhaber einer Urheberrechtsverletzung überführt zu haben, auch wenn dieser a) gar nicht zuhause und b) sein Rechner ausgeschaltet war.

Sicherlich kein Riesendurchbruch, aber doch ein kleiner Lichtblick.

CU
Olaf

Crazy Eye Olaf19 „Einmal müsste es nach oben hin gedeckelt werden, und zum anderen müsste die...“
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mit einen Bein in Knast bist du lange nicht, den da gibt es durchaus grenzen die du zuerst überschreiten mußt bevor die Staatsanwaltschaft tätig wird.

Die Schadensbemessung ist in der Regel sehr optimistisch, und hier sollte man vllt mal ein Auge drauf werfen es gab ja vor kurzem mal einen Fall bei den ein Anwaltskanzleien von Firmen wegen zu niedrieger Schadenssumme eine korrektur derer und afaik sogar eine Anzeige von betrug bekommen haben(um Gerichtsgebühren zu sparen, da läuft es oft umgekehrt).

Die erste Abmahnung gratis mag ich allerdings nicht wenn jemand in deinen neuen Mercedes fährt, willst du ja auch nicht hören das war mein erster Unfall den schaden zahlst du selbst.