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Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?

Olaf19 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gerade hat das OLG Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt kassiert - siehe auch hier - wieder einmal war mehr oder weniger "blindlings" einem Rechteinhaber geglaubt worden, der meinte, einen Internetanschlussinhaber einer Urheberrechtsverletzung überführt zu haben, auch wenn dieser a) gar nicht zuhause und b) sein Rechner ausgeschaltet war.

Sicherlich kein Riesendurchbruch, aber doch ein kleiner Lichtblick.

CU
Olaf

Olaf19 soppiy „Das mit den sogenannten Urheberechtsverletzungen, so wichtig die Urheberechte...“
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Das denke ich auch - die Sache hat sich verselbständigt.

Natürlich muss ein Rechtsanwalt bezahlt werden, wenn er tätig werden muss - nur darf seine Tätigkeit nicht zum Selbstzweck ausarten.

Die Frage ist ja schon gar nicht mehr, ob eine Abmahnung überhaupt berechtigt ist oder nicht - die Leute zahlen, weil sie ihre Ruhe haben wollen. Wenn man das recht bedenkt, drängen sich schon Vergleiche zur Mafia auf...

CU
Olaf