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Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?

Olaf19 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gerade hat das OLG Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt kassiert - siehe auch hier - wieder einmal war mehr oder weniger "blindlings" einem Rechteinhaber geglaubt worden, der meinte, einen Internetanschlussinhaber einer Urheberrechtsverletzung überführt zu haben, auch wenn dieser a) gar nicht zuhause und b) sein Rechner ausgeschaltet war.

Sicherlich kein Riesendurchbruch, aber doch ein kleiner Lichtblick.

CU
Olaf

soppiy gelöscht_305164 „Dieses Urteil sollte sich S. Kauder genau durchlesen. Vielleicht schwant ihm...“
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Das mit den sogenannten Urheberechtsverletzungen, so wichtig die Urheberechte auch sind, ist doch längs schon eine Lizenz zum Gelddrucken geworden. Ganze Herrscharen von Anwälten leben doch nur noch davon andere ans Bein zu pi.. und stark überhöhte Kosten zu verursachen.