Hallo zusammen!
Gerade hat das OLG Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt kassiert - siehe auch hier - wieder einmal war mehr oder weniger "blindlings" einem Rechteinhaber geglaubt worden, der meinte, einen Internetanschlussinhaber einer Urheberrechtsverletzung überführt zu haben, auch wenn dieser a) gar nicht zuhause und b) sein Rechner ausgeschaltet war.
Sicherlich kein Riesendurchbruch, aber doch ein kleiner Lichtblick.
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Der Schaden ist nicht messbar aber die Anwälte verdienen sich trotzt alledem ein goldenen Nase. Die Abmahnsumme sollte sich immer nach dem wirklich feststellbaren Schaden richten und nicht pauschal als Mittel zum Abzocken mißbraucht werden, ich weiß das sowas in vielen Ländern gang und gäbe ist