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Internetanschlussinhaber nun doch kein Freiwild?

Olaf19 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gerade hat das OLG Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt kassiert - siehe auch hier - wieder einmal war mehr oder weniger "blindlings" einem Rechteinhaber geglaubt worden, der meinte, einen Internetanschlussinhaber einer Urheberrechtsverletzung überführt zu haben, auch wenn dieser a) gar nicht zuhause und b) sein Rechner ausgeschaltet war.

Sicherlich kein Riesendurchbruch, aber doch ein kleiner Lichtblick.

CU
Olaf

soppiy Crazy Eye „er ist schwer zu messen, aber er ist auf jedenfall vorhanden. Das ist beim...“
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Der Schaden ist nicht messbar aber die Anwälte verdienen sich trotzt alledem ein goldenen Nase. Die Abmahnsumme sollte sich immer nach dem wirklich feststellbaren Schaden richten und nicht pauschal als Mittel zum Abzocken mißbraucht werden, ich weiß das sowas in vielen Ländern gang und gäbe ist