Hallo zusammen!
Gerade hat das OLG Frankfurt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt kassiert - siehe auch hier - wieder einmal war mehr oder weniger "blindlings" einem Rechteinhaber geglaubt worden, der meinte, einen Internetanschlussinhaber einer Urheberrechtsverletzung überführt zu haben, auch wenn dieser a) gar nicht zuhause und b) sein Rechner ausgeschaltet war.
Sicherlich kein Riesendurchbruch, aber doch ein kleiner Lichtblick.
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
ich denke in prinzip sind wir uns schon einig, aktuell bekommen sie schon zuviel oder eher gesagt sie drohen mit zuviel ich glaub die Sachen die vor Gericht waren hatten realistischere Schadenssummen als Ergebniss.
Es soll auf der einen Seite nicht eine tolle Einnahmequelle sein, aber auf der anderen Seite auch keine alternative/freifahrtschein zum erwerb der Rechte. Filesharer sind auch keine Helden, und erwischt zu werden ist immer noch relativ selten und bis man dann das zweitemal sogar von selben Rechteinhaber erwischt wird ist eher die seltenheit(und grade bei diebstählen von designern etc. fast ausgeschlossen).