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GEZ Gebühren bei freiberuflicher Mit-Benutzung im 2. Haushalt

tobi16 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,
meine Recherche bezüglich dieses Themas hat nicht zu einer befriedigenden Antwort geführt.
Daher meine Frage an die rechtskundigen:

Als freiberuflicher muss ich ja - hier rückwirkend von 2007 an- zusätzlich Gebühren für einen PC (nach)zahlen.
Nun benutze ich aber diesen PC in einem anderen Haushalt, dessen Inhaber mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, wobei dieser selbst auch freiberuflich arbeitet und bereits entsprechende Gebühren entrichtet.
Da die Gerichte sich ohnehin in den letzten Jahren nicht einig waren, ob ein solcher PC überhaupt gebührenpflichtig ist, ist die Verwirrung um so größer.
Ist nun die Gebühr schon entrichtet oder werde ich extra zur Kasse gebeten?
Gruß + Dank

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tobi16 nettineu „Urteile hin oder her, es besteht Gebührenpflicht....“
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danke, sorry, habe etwas Zeit verstreichen lassen
das stimmt so wohl alles (außer das mit dem Firmenwagen glaub ich. Firmenwagen und außerhalb PC gehen m. Wissens mit 5,76 zusammen)

In meinem Fall ist das eigentlich ziemlich zweischneidig:
Wie du sagst müsste der Vermieter des Raums für die Gebühren aufkommen.
Nur wurde seitens der GEZ danach gar nicht gefragt. Entweder das stimmt so nicht oder die wollen mich veräppeln. Normalerweise würde es heißen, ah Sie haben einen PC dort, ok, aber der wird ja bereits in diesem Haushalt mitbezahlt.....oder?

Was nun gleichzeitig nichts damit zu tun hat ist, dass der Vermieter überhaupt nichts zahlt, weil der nämlich allen Forderungen widersprochen hat, ist schon ne Weile her. Und da es ein Freund ist, möchte ich ihm das nicht aufdrängen.......
Aber im Prinzip müsste es dann so laufen:
Bitte zahlen Sie die Gebühr, da der Vermieter keine gebührenpflichtigen Geräte hat.

Die 130 Euro sind ja auch ok, nur :
das nachträgliche Eintreiben über mehrere Jahre bringt einen zwar nicht zu Fall, aber tut halt schon weh.

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