hallo,
meine Recherche bezüglich dieses Themas hat nicht zu einer befriedigenden Antwort geführt.
Daher meine Frage an die rechtskundigen:
Als freiberuflicher muss ich ja - hier rückwirkend von 2007 an- zusätzlich Gebühren für einen PC (nach)zahlen.
Nun benutze ich aber diesen PC in einem anderen Haushalt, dessen Inhaber mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, wobei dieser selbst auch freiberuflich arbeitet und bereits entsprechende Gebühren entrichtet.
Da die Gerichte sich ohnehin in den letzten Jahren nicht einig waren, ob ein solcher PC überhaupt gebührenpflichtig ist, ist die Verwirrung um so größer.
Ist nun die Gebühr schon entrichtet oder werde ich extra zur Kasse gebeten?
Gruß + Dank
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GEZ zieht Rundfunkgebühren ein, das besteht aus Radio, und/oder PC und/oder TV. Die Rundfunggebühren sind billiger wenn nur ein PC da ist, Radio ist damit schon abgedeckt. Wichtig ist, wo man die Kreuze im GEZ-Formular macht. TV habe ich tatsächlich auch nicht, brauch ich geschäftlich auch nicht. Zahl ich somit auch nicht.
Hast Du auch die TV-gebühren nachzahlen müssen? Das wäre ja völlig ungerecht, da ja garkein TV vorhanden ist.