hallo,
meine Recherche bezüglich dieses Themas hat nicht zu einer befriedigenden Antwort geführt.
Daher meine Frage an die rechtskundigen:
Als freiberuflicher muss ich ja - hier rückwirkend von 2007 an- zusätzlich Gebühren für einen PC (nach)zahlen.
Nun benutze ich aber diesen PC in einem anderen Haushalt, dessen Inhaber mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, wobei dieser selbst auch freiberuflich arbeitet und bereits entsprechende Gebühren entrichtet.
Da die Gerichte sich ohnehin in den letzten Jahren nicht einig waren, ob ein solcher PC überhaupt gebührenpflichtig ist, ist die Verwirrung um so größer.
Ist nun die Gebühr schon entrichtet oder werde ich extra zur Kasse gebeten?
Gruß + Dank
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Hallo Tobi,
Rechtsaukunft ist hier nicht möglich.
Ich bin auch Freiberufler, bei mir stand die Frage an, ob ich jeden Rechner anmelden muß. Nein. Einmal pauschal für ein Büro in Stadt A und nochmal pauschal in Stadt B. Ich bin aber auch bei Kunden C-Z. Dort nutze ich auch deren Rechner. Muß aber nichts dafür bezahlen.
Außerdem besitze ich identische Reserverechner (notebooks) die nur dann zum Einsatz kommen, wenn ein Hauptrechner Defekt hat. Auch für diese Rechner muß ich nicht zahlen.
GEZ ist zwar nicht logisch, aber ich hab nur 2 Ohren an einem Ort.