hallo,
meine Recherche bezüglich dieses Themas hat nicht zu einer befriedigenden Antwort geführt.
Daher meine Frage an die rechtskundigen:
Als freiberuflicher muss ich ja - hier rückwirkend von 2007 an- zusätzlich Gebühren für einen PC (nach)zahlen.
Nun benutze ich aber diesen PC in einem anderen Haushalt, dessen Inhaber mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, wobei dieser selbst auch freiberuflich arbeitet und bereits entsprechende Gebühren entrichtet.
Da die Gerichte sich ohnehin in den letzten Jahren nicht einig waren, ob ein solcher PC überhaupt gebührenpflichtig ist, ist die Verwirrung um so größer.
Ist nun die Gebühr schon entrichtet oder werde ich extra zur Kasse gebeten?
Gruß + Dank
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danke nettineu,
deine Ausführungen sind nützlich für jemanden, der sich im Voraus Gedanken macht, bevor alles beginnt....
natürlich könnte ich das Laptop angegeben haben, aber dafür ist es zu spät.
Der GEZ-Außendienstler hat mir die Information abgeknöpft. Ich habe eingestanden, einen PC in einem anderen Haushalt gewerblich zu nutzen. Dazu muss er bereits Informationen gehabt und evtl. durch das Schaufenster den stationären PC entdeckt haben.
Im Prinzip ging es hier also nicht darum, wie man die Pflicht umgeht, vielmehr ist diese bereits eingestanden worden. Im Übrigen habe ich mich getäuscht, die Gebühren werden in dem von mir mitgenutzten Haushalt nur für ein Radio bezahlt. Dieser Umstand ist ohnehin nicht relavant für die GEZ.
Es geht ums Prinzip, und das heißt zahlen, in jedem erdenklichen Fall..
Der andere PC ist nun mal gebührenpflichtig, und da komme ich nicht drum rum.
Die 350 Euro sind weg. Mein Fehler.