hallo,
meine Recherche bezüglich dieses Themas hat nicht zu einer befriedigenden Antwort geführt.
Daher meine Frage an die rechtskundigen:
Als freiberuflicher muss ich ja - hier rückwirkend von 2007 an- zusätzlich Gebühren für einen PC (nach)zahlen.
Nun benutze ich aber diesen PC in einem anderen Haushalt, dessen Inhaber mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, wobei dieser selbst auch freiberuflich arbeitet und bereits entsprechende Gebühren entrichtet.
Da die Gerichte sich ohnehin in den letzten Jahren nicht einig waren, ob ein solcher PC überhaupt gebührenpflichtig ist, ist die Verwirrung um so größer.
Ist nun die Gebühr schon entrichtet oder werde ich extra zur Kasse gebeten?
Gruß + Dank
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Ebenso wenig ist es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist.
Es reicht ein USB-Port, an dem man einen DVB-T-Stick anschließen kann, wurde kürzlich in einer AKTE-Sendung erklärt. Also Internet ist nicht zwingend notwendig. Eine Rechtsanwalt hatte kein Internet zuhause, sein PC auch kein Modem/Netzwerkanschluss. Der Richter meinte, das ließe sich ja über USB herstellen. Es gäbe sowohl USB-TV-Empfänger als auch USB-Netzwerkanschlüsse.
Es reicht ein USB-Port, an dem man einen DVB-T-Stick anschließen kann, wurde kürzlich in einer AKTE-Sendung erklärt. Also Internet ist nicht zwingend notwendig. Eine Rechtsanwalt hatte kein Internet zuhause, sein PC auch kein Modem/Netzwerkanschluss. Der Richter meinte, das ließe sich ja über USB herstellen. Es gäbe sowohl USB-TV-Empfänger als auch USB-Netzwerkanschlüsse.