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GEZ Gebühren bei freiberuflicher Mit-Benutzung im 2. Haushalt

tobi16 / 28 Antworten / Baumansicht Nickles

hallo,
meine Recherche bezüglich dieses Themas hat nicht zu einer befriedigenden Antwort geführt.
Daher meine Frage an die rechtskundigen:

Als freiberuflicher muss ich ja - hier rückwirkend von 2007 an- zusätzlich Gebühren für einen PC (nach)zahlen.
Nun benutze ich aber diesen PC in einem anderen Haushalt, dessen Inhaber mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, wobei dieser selbst auch freiberuflich arbeitet und bereits entsprechende Gebühren entrichtet.
Da die Gerichte sich ohnehin in den letzten Jahren nicht einig waren, ob ein solcher PC überhaupt gebührenpflichtig ist, ist die Verwirrung um so größer.
Ist nun die Gebühr schon entrichtet oder werde ich extra zur Kasse gebeten?
Gruß + Dank

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nettineu tobi16 „GEZ Gebühren bei freiberuflicher Mit-Benutzung im 2. Haushalt“
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Hallo Tobi,
Rechtsaukunft ist hier nicht möglich.

Ich bin auch Freiberufler, bei mir stand die Frage an, ob ich jeden Rechner anmelden muß. Nein. Einmal pauschal für ein Büro in Stadt A und nochmal pauschal in Stadt B. Ich bin aber auch bei Kunden C-Z. Dort nutze ich auch deren Rechner. Muß aber nichts dafür bezahlen.

Außerdem besitze ich identische Reserverechner (notebooks) die nur dann zum Einsatz kommen, wenn ein Hauptrechner Defekt hat. Auch für diese Rechner muß ich nicht zahlen.

GEZ ist zwar nicht logisch, aber ich hab nur 2 Ohren an einem Ort.

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tobi16 nettineu „Hallo Tobi, Rechtsaukunft ist hier nicht möglich. Ich bin auch Freiberufler,...“
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danke nettineu,

ja, wurde beim Formulieren eine Rechtsfrage daraus, obwohl das nicht beabsichtigt war.
Ich weiß nicht, von wann deine Festlegung stammt und wer sie formuliert hat. Tatsache ist, dass man einen Rechner, der auf einem anderen Grundstück ist, bezahlen muss. Eine Logik wie etwa: ich kann nicht an zwei Orten gleichzeitig sein, zählt nicht, denn es geht um Einnahmen, nicht um Logik.
Die Gebühr war eine zeit-lang umstritten, die Gerichte urteilten GEGEN eine extra Gebühr bei gewerblich genutzten PCs, aber je höher die Instanzen wurden, umso mehr wurden allerdings den kleineren Gerichten widersprochen.
Die jüngsten Urteile lauten demnach:
PCs auf einem weiteren Grundstück sind gebührenpflichtig.
Soweit meine inzwischen erlangten Erkenntnisse.

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nettineu tobi16 „danke nettineu, ja, wurde beim Formulieren eine Rechtsfrage daraus, obwohl das...“
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Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Urteil. Wer will es Dir denn was nachweisen? Für die GEZ arbeitest Du an verschiedenen Orten mit Deinem Notebook. Ein Zweitrechner am gleichen Standort ist ehh nicht kostenpflichtig. Das Du an einem anderen Ort aber einen "fremden" Standrechner verwendest, ist doch ok, mußt Du nicht an die Glocke hängen.

Probleme hat Du eigentlich nur, wenn Du z.B. übertrieben 7 Geschäftsräume in 7 verschieden Städten in Deinem Briefkopf stehen. Dann wärest Du zu 7x Runfunkgebühr verdonnert. Aber wer macht das schon?

Meine letzte Auseinandersetzung mit GEZ war im Frühjahr 2011. Also noch frisch.

Ich habe eher die GEZ-Außendienstler in Verdacht, die bekommen bestimmt "Kopfgeld". Ich bin 2x angemeldet, einmal Büro, einmal Geschäftsräume. Ubrigens die GEZ-Telefon-Dame war hilfsbereit und freundlich, zahle die Rundfunkgebühren, wo ein PC ehh gleich mit abgegolten ist. Ein Kopfgeld-Jäger hätte bei einem Zugriff auf dei GEZ-Datenbank micht gelistet und würde sich garnicht weiter um mich kümmern. Wozu auch, bin ja ehrlich und Verordnungstreu gemeldet. Daß ich , selbstverständlich auch an anderen Orten meinn oder fremde Rechner benutze, das ist nun mal bei dem Job so.

Die GEZ nehme ich nicht in Schutz, aber die Verkaufszahlen von Notebooks mit UMTS oder LTE steigen strastisch und sind nicht fassbar. MIt LTE könnest Du locker TV+Rundfunk nutzen, ohne angemeldet zu sein. GEZ will sich die Gebüren nicht durch die Lappen gehen lassen.

Neue Technik macht das Umgehen von Verordnungen schon sehr leicht.

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tobi16 nettineu „Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Urteil. Wer will es Dir denn was...“
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danke nettineu,
deine Ausführungen sind nützlich für jemanden, der sich im Voraus Gedanken macht, bevor alles beginnt....
natürlich könnte ich das Laptop angegeben haben, aber dafür ist es zu spät.
Der GEZ-Außendienstler hat mir die Information abgeknöpft. Ich habe eingestanden, einen PC in einem anderen Haushalt gewerblich zu nutzen. Dazu muss er bereits Informationen gehabt und evtl. durch das Schaufenster den stationären PC entdeckt haben.
Im Prinzip ging es hier also nicht darum, wie man die Pflicht umgeht, vielmehr ist diese bereits eingestanden worden. Im Übrigen habe ich mich getäuscht, die Gebühren werden in dem von mir mitgenutzten Haushalt nur für ein Radio bezahlt. Dieser Umstand ist ohnehin nicht relavant für die GEZ.
Es geht ums Prinzip, und das heißt zahlen, in jedem erdenklichen Fall..
Der andere PC ist nun mal gebührenpflichtig, und da komme ich nicht drum rum.
Die 350 Euro sind weg. Mein Fehler.

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presla tobi16 „danke nettineu, deine Ausführungen sind nützlich für jemanden, der sich im...“
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Da würde ich das Ganze überprüfen,bzw. überprüfen lassen.
Denn Deinen Ausführungen entsprechend müßte ich in einem Hotel,das mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt,GEZ-Gebühren entrichten,obwohl das Hotel für seinen PC diese bereits entrichtet!
Da ich mit der GEZ auch schon Ärger hatte,ließ ich es drauf ankommen und verklagte die GEZ beim Verwaltungsgericht G...en und hatte schon im Vorfeld gewonnen;die GEZ zog kpl. zurück!
Meines Erachtens und so handeltete meine Anwaltskanzlei sind nicht Amts-Land- usw -gerichte zuständig,sondern alleine die Verwaltungsgerichte,da die GEZ-Forderung auf einen Verwaltungsakt basiert!
Überleg es Dir!

Gruß Presla

Grüße aus NRW von Presla....... Horst Evers: Wer alles weiss, hat keine Ahnung
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winnigorny1 presla „Da würde ich das Ganze überprüfen,bzw. überprüfen lassen. Denn Deinen...“
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Genau! Nicht nur, dass die schweinemäßig abkassieren wollen, die versuchen auch noch doppelt abzukassieren und da muss man denen ein entschiedenes "P" vorsetzen!

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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nettineu tobi16 „danke nettineu, deine Ausführungen sind nützlich für jemanden, der sich im...“
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Ohh, das tut mir leid, das Sümmchen tut weh. Was ich aber nicht verstehe, bei der GEZ heist es neuartige Empfangsgeräte (PC) und da ist eine Radiogebühr gleich mit drin.

Oder hast Du nur ein Radio angemeldet und das Kreuzchen seinerzeit bei neuartigen Geräten vergessen? Etweder hast Du am 2. Wohnsitz garnichts angemeldet, oder falsch. Beides nutzt der GEZ Kopfgeldjäger schamlos aus. Mit solchen Leuten darf man in keinster Weise, weder auf der Straße noch sonstwo kommunizieren, null Auskünfte zu garnichts geben.

Bei mir war es am 2. Standort ähnlich, hab den Kopfgeldjäger mit Ignoranz abgebügelt und mich zeimlich quick telefonisch bei der netten GEZ-Dame gemeldet. Die freuen sich richtig. Mit der "billigen" Anmeldung hat der Kopfgeldjäger weder faktisch noch rechtlich keine Chance mehr nachträglich etwas zu fordern.

Dein Fall liegt aber anders. Du bist Hospitant, weder Eigentümer noch Hauptnutzer auf einem fremden, ordentlich angemeldete Rechner. Eine Doppelbezahlung durch Doppelbenutzung scheint mir rechtswidrig. Frag mal einen Rechtsanwalt, die 350 Euro kannst Du Dir eventuell zurückholen. Ob es sich lohnt mit RA, mußt Du selbst entscheiden.

Leider hab ich viele Fälle in meinem Dasein erlebt, wo allein das Anschreiben des RA ein Verfahren aufgehoben hat und Rückzahlungen erfolgten. GEZ hat auch keine Lust Rechtsstreit zu verfolgen, wenn die GEZ ehh im Unrecht ist. Ein kompetenter Rechtsanwalt macht sowas auch auf Erfolgsbasis, nicht auf Vertragsbasis. Manche Rechtsanwälte haben hierzu schon vorgefertigte Anschreiben in der Schublade, die Pappenheimer sind ja bekannt.

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winnigorny1 nettineu „Ohh, das tut mir leid, das Sümmchen tut weh. Was ich aber nicht verstehe, bei...“
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Genau, so etwas sollte nicht mehr als 50 bis 60 Euronen beim RA kosten und der Einsatz macht sich dann wirklich bezahlt....

Aber ich würde erst mal versuchen, das in einem freundlichen Telefonat mit den Herrschaften von der GEZ zu klären. - Das könnte dann noch preiswerter werden. - Wenn die sich stur stellen sollten, kann man immer noch mit dem RA drohen.....

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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nettineu winnigorny1 „Genau, so etwas sollte nicht mehr als 50 bis 60 Euronen beim RA kosten und der...“
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Richtig, denn die GEZ hat null Bock auf Rechtsstreit und weiter miese Presse.

@tobi
hast Du Dir den Namen und Anschrift, Visitenkarte usw. vom GEZ-Kopfgeldjäger geben lassen? Selbst den könnte man ggfs. verklagen.

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tobi16 nettineu „Richtig, denn die GEZ hat null Bock auf Rechtsstreit und weiter miese Presse....“
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danke für eure Antworten

der Fall ist wohl komplizierter als auf den ersten Blick.
Also vielleicht nochmal genauer:
Ich miete einen Geschäftsraum in einem anderen Gebäude, der dortige Mieter zahlt (entweder nur Radio oder?) gar nichts, er hat wirklich keinen Fernseher, nur PCs.
Ich nutze dort in dem gemieteten Raum einen PC für Unterrichtszwecke.

Ich fürchte, dieser Umstand relativiert eure Antworten, oder ist das von euch Mitgeteile trotzdem gültig?
Wäre nett, nochmal drauf zu hauen, ich bitte darum, vielen Dank...

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nettineu tobi16 „danke für eure Antworten der Fall ist wohl komplizierter als auf den ersten...“
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Jetzt wird es klar. Nicht Du bist der "Täter" sondern lediglich Untermieter mit u.a. vertraglicher Nutzung von seinen technischen Einrichtungen.

Dein Vermieter muß dafür Sorge tragen, das entsprechende Abgaben bezahlt sind. Was steht genau dazu im Untermietvertrag? Oder ist genau diese Leistung vergessen worden aufzuführen ? In einem Untermietvertrag ist es keineswegs selbstverständlich den Umfang der Nutzung technischer Einrichtungen zu benennen. Sollte man aber machen, auch unter Freunden.

Eine Doppelbezahlung eines Rechners ist bei der GEZ ausgeschlossen. Schick der GEZ nach einem abgleichenden Gespräch den Nachweis deines Untermietvertrages, das Du die Nutzung bereits an Deinen Vermieter bezahlst.

Jede Ferienwohnung mit TV, Radio und Rechner muß man auch anmelden, nicht der Nutzer, sondern der Eigentümer/Vermieter. Nicht ganz billig, aber muß sein.





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tobi16 nettineu „Jetzt wird es klar. Nicht Du bist der Täter sondern lediglich Untermieter mit...“
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nochmal :Danke!

Hm, also das Verhältnis zum Vermieter ist nun tatsächlich freundschaftlicher, kollegialer Natur. Er war so schlau und hat die GEZ - zurecht - -ab gewimmelt, wie gesagt er hat keinen Fernseher, (ob er für seine PCs zahlt, weiß ich nicht, kann aber gut sein, dass nicht)

Insofern meint er, wäre das meine Sache, denn es ist mein Rechner und ob ich hier einen nutze oder nicht, steht ja auch in meinem Ermessen. Ich habe also immer noch das Gefühl, dass ich da rechtlich auf der Zahl-Mal-Schön Seite gelandet bin.
(Und zwar deshalb, weil ich nicht mitbekommen habe, dass die Gebührenpflicht seit 2007 besteht, kam ja nirgends in den Nachrichten.....so war ich auskunftsfreudiger dem GEZ Mann gegenüber)

Wenn man keinen TV hat, aber PC, zahlt man wahrscheinlich eben soviel als hätten man einen. Aber solange mein Vermieter das nicht tut, will ich ihm da auch nicht zu nahe treten.

Anders wäre es wohl, wenn 2013 jeder Haushalt zahlt, dann könnte die GEZ nicht extra Gebühren für den PC verlangen, den ich in dem anderen Haushalt aufgestellt habe.
Genau weiß ich es aber nicht, denn die Formulierungen auf deren Seiten ist manchmal eher was für Juristen...

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nettineu tobi16 „nochmal :Danke! Hm, also das Verhältnis zum Vermieter ist nun tatsächlich...“
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GEZ zieht Rundfunkgebühren ein, das besteht aus Radio, und/oder PC und/oder TV. Die Rundfunggebühren sind billiger wenn nur ein PC da ist, Radio ist damit schon abgedeckt. Wichtig ist, wo man die Kreuze im GEZ-Formular macht. TV habe ich tatsächlich auch nicht, brauch ich geschäftlich auch nicht. Zahl ich somit auch nicht.

Hast Du auch die TV-gebühren nachzahlen müssen? Das wäre ja völlig ungerecht, da ja garkein TV vorhanden ist.

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tobi16 nettineu „GEZ zieht Rundfunkgebühren ein, das besteht aus Radio, und/oder PC und/oder TV....“
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aha ach so. Also PC gilt nicht als Fernsehgerät, obwohl man damit theoretisch ja auch Tv Sender empfangen kann. Interessante Sache. Bist du sicher?
Nein TV Gebühren zahl ich ja regelmäßig schon für meine Wohnung.
Ich könnte es so machen: den Fernseher an meine Mutter verschenken, und mir für die restliche Zeit bis 2013 die TV Gebühren sparen und somit das nachträglich erhobene Gebühr wieder rein holen.
Vorausgesetzt die GEZ geht überhaupt auf meine Kündigung ein.
Dazu müsste ich wissen, ob man wirklich nur 5,60 zahlt für einen PC zuhause.

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nettineu tobi16 „aha ach so. Also PC gilt nicht als Fernsehgerät, obwohl man damit theoretisch...“
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So ist es bei mir, lt. der netten Dame von der GEZ. Ich maule nicht rum. Sag einfach wie es wirklich ist. Du hast 2 Rechner an 2 Orten, mit denen Du lediglich arbeitest. Während der Arbeit hörst Du gelegentlich Radio. 2 kleine Pauschalen. fertig. TV gibt es nicht, muß auch nicht bezahlt werden.

Dich werden sie höchstens noch zur Zahlung für ein Radio im PKW verdonnern wollen. Da kenn ich mich aber nicht mit aus.

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presla winnigorny1 „Genau, so etwas sollte nicht mehr als 50 bis 60 Euronen beim RA kosten und der...“
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Ein freundliches Telefonat hilft meinen Erfahrungen gar nichts;die halten es wie Helmut Kohl einst,aussitzen;in Zugzwang ist immer der Verbraucher/Kunde.

Grüße aus NRW von Presla....... Horst Evers: Wer alles weiss, hat keine Ahnung
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winnigorny1 presla „Ein freundliches Telefonat hilft meinen Erfahrungen gar nichts die halten es wie...“
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Na ja, ich meinte ja auch nicht nur freundlich. - Wenns nicht fruchtet halt gleich mit RA drohen....

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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tobi16 winnigorny1 „Na ja, ich meinte ja auch nicht nur freundlich. - Wenns nicht fruchtet halt...“
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danke für die Antworten.
Also dort anrufen werde ich erst, wenn ich genau Bescheid weiß.
Mit TV hat das nichts zu tun. Sie wollen rückwirkend die Gebühren für den PC, das ist genau so wie bei meinem Auto mit Radio.(PC und Autoradio = 1x Gebühr)
Da ich den PC aber schon länger habe wie das Auto, wollen sie dafür rückwirkend Geld.

Ist hier ja inzwischen recht unübersichtlich geworden, vor allem weil ich anfangs ja geschrieben habe, die Gebühren in dem zweiten Grundstück würden schon bezahlt, was aber so nicht stimmt.
Aber scheinbar ist das auch gar nicht von Belang, denn es wurde nie danach gefragt..
Ich nutze einen PC außerhalb meiner Wohnung, also zahle ich extra.
Das haben scheinbar die hohen Gerichte entschieden- entgegen der niederen Gerichte,
Darauf wirds hinauslaufen.

Was sein kann ist folgendes:
Die kleinen Gerichte haben geurteilt, nein, für PC keine extra Gebühr. (mit ewig langen juristischen Begründungen) Die höheren Gerichte sagen dann plötzlich, DOCH, muss du zahlen (die haben kein Problem damit, die Begründungen der kleinen Urteile umzukehren)
Und jetzt stünde ein noch höheres Urteil aus, und das ist noch nicht da.
(meine Vermutung) wenn es so wäre, könnte ich aufgrund der unklaren Rechtslage dagegen angehen.

Ich denke, es geht generell darum, ob ein gewerblich genutzter PC auf einem zweiten Grundstück gebührenpflichtig ist oder nicht - es geht nicht um meinen speziellen Fall. Und meines Wissens ist er nun mal gebührenpflichtig.
Um mich dagegen zu wehren, müsste die GEZ im Unrecht sein, und das ist sie offenbar nicht, solange kein höheres Gericht wieder anders entscheidet. Je höher das Gericht, desto Staats-freundlicher wird entschieden. Und die GEZ ist direkt mit dem Staat verbunden, weil der die Inhalte der Sendungen kontrollieren will.

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presla tobi16 „danke für die Antworten. Also dort anrufen werde ich erst, wenn ich genau...“
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Ich denke, es geht generell darum, ob ein gewerblich genutzter PC auf einem zweiten Grundstück gebührenpflichtig
Und meines Wissens ist er nun mal gebührenpflichtig.
Da muß ich entschieden widersprechen;Deiner Aussage nach,dürfte ich meinen Firmen-Laptop,den ich auf Tagungen mitnehme und abends via Internet aktualisiere,niemals benutzen.
Grüße aus NRW von Presla....... Horst Evers: Wer alles weiss, hat keine Ahnung
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tobi16 presla „ Da muß ich entschieden widersprechen Deiner Aussage nach,dürfte ich meinen...“
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PS: wie gesagt, Logik spielt keine Rolle, nur Kasse. So haben die Richter am Ende auch entschieden, wobei die ersten Instanzen noch dagegen waren, aus logischen Gründen..
Du kannst die Rechner natürlich nutzen, nur müssen die gezahlt werden, auch rückwirkend...

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herr vorragend tobi16 „PS: wie gesagt, Logik spielt keine Rolle, nur Kasse. So haben die Richter am...“
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es ist nach wie vor abzocke.

wenn ich in einem laden arbeite, der eine auf win xp basierende kasse benutzt, dann dient der computer nach wie vor der kassierertätigkeit..... und nicht, dass ich im internet hänge und die möglichkeit (!!!!!!) hab, rundfunk zu empfangen.

The Saw is the Law.
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tobi16 herr vorragend „es ist nach wie vor abzocke. wenn ich in einem laden arbeite, der eine auf win...“
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tja, wer weiß schon wie das ausgelegt wird.
Darf ich hier einen Link setzen?
http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10465

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Loopi© tobi16 „tja, wer weiß schon wie das ausgelegt wird. Darf ich hier einen Link setzen?...“
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Ebenso wenig ist es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist.

Es reicht ein USB-Port, an dem man einen DVB-T-Stick anschließen kann, wurde kürzlich in einer AKTE-Sendung erklärt. Also Internet ist nicht zwingend notwendig. Eine Rechtsanwalt hatte kein Internet zuhause, sein PC auch kein Modem/Netzwerkanschluss. Der Richter meinte, das ließe sich ja über USB herstellen. Es gäbe sowohl USB-TV-Empfänger als auch USB-Netzwerkanschlüsse.
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tobi16 Loopi© „ Es reicht ein USB-Port, an dem man einen DVB-T-Stick anschließen kann, wurde...“
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was ich entsetzlich finde, ist, dass man genauso viele Urteile GEGEN die Gebührenerhebung findet.

Das hat mich auch in meinem Fall verunsichert.
Der gewerblich genutzte PC in einem anderen Haushalt ist wohl ausschlaggebend...zahlen !!!

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nettineu tobi16 „was ich entsetzlich finde, ist, dass man genauso viele Urteile GEGEN die...“
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Urteile hin oder her, es besteht Gebührenpflicht. http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/ Darin steht aber auch: "Die Gebührenhöhe für neuartige Rundfunkgeräte beträgt lediglich 5,76 Euro/Monat und wird nur dann fällig, wenn keine herkömmlichen Geräte angemeldet sind. Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt seit Januar 2009 für ein Radio 5,76 Euro, ein Fernsehgerät 17,98 Euro und für ein Radio und Fernsehgerät zusammen ebenfalls 17,98 Euro."

In Nebensätzen steht auch was über örtliche Nutzung. Das läßt Deutungsspielraum.

In deinem Fall ist aber klar, Du mußt für den "mitgemieteten" PC keine Rudtfunkgebühren bezahlen. Das muß derjenige machen, der das Gerät zur Mitbenutzung bereithält.

So ist es auch in Hotel, Cafes, Büchereien usw. Wenn Du Dort den PC nutzt, mußt Du keine GEZ bezahlen. Oder wenn ein Kunde bei Dir per Wlan Internetradio hört, der Kunde muß nichts bezahlen. Einmal für 5,76 Euro anmelden und Ruhe ist. Die GEZ interessierte es auch nicht wirklich, ob Du zwei, drei oder 4 Rechner hast, obwohl auf dem Formular die Anzahl abgefragt wird. (Telefonisch ist das einfacher).

Aber Achtung, hast Du einen Firmenwagen, dann will die GEZ nochmal 5,76 Euro.

Aber mal ehrlich, es gibt zwar viele Selbstständige, die als Einzelkämpfer am Hungertuch nagen, aber wenn im Jahr 138,24 Euro GEZ-Gebühr (Auto+Rechner+Radio ohne TV)eine Firma zu Fall bringt, dann lohnt es sich nicht zu arbeiten.

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tobi16 nettineu „Urteile hin oder her, es besteht Gebührenpflicht....“
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danke, sorry, habe etwas Zeit verstreichen lassen
das stimmt so wohl alles (außer das mit dem Firmenwagen glaub ich. Firmenwagen und außerhalb PC gehen m. Wissens mit 5,76 zusammen)

In meinem Fall ist das eigentlich ziemlich zweischneidig:
Wie du sagst müsste der Vermieter des Raums für die Gebühren aufkommen.
Nur wurde seitens der GEZ danach gar nicht gefragt. Entweder das stimmt so nicht oder die wollen mich veräppeln. Normalerweise würde es heißen, ah Sie haben einen PC dort, ok, aber der wird ja bereits in diesem Haushalt mitbezahlt.....oder?

Was nun gleichzeitig nichts damit zu tun hat ist, dass der Vermieter überhaupt nichts zahlt, weil der nämlich allen Forderungen widersprochen hat, ist schon ne Weile her. Und da es ein Freund ist, möchte ich ihm das nicht aufdrängen.......
Aber im Prinzip müsste es dann so laufen:
Bitte zahlen Sie die Gebühr, da der Vermieter keine gebührenpflichtigen Geräte hat.

Die 130 Euro sind ja auch ok, nur :
das nachträgliche Eintreiben über mehrere Jahre bringt einen zwar nicht zu Fall, aber tut halt schon weh.

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nettineu tobi16 „danke, sorry, habe etwas Zeit verstreichen lassen das stimmt so wohl alles...“
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Mit dem PKW ist es eine klare Angelegenheit. Gebührenverordnung regelt das.

Lass doch mal die GEZ weg. Die mietest einen Raum und einen PC von einem Kollegen (Freund). Der PC gehört wem? Ist er gebührenpflichtig?

Als Mitbenutzer bist weder für den Raum, noch für den PC verantwortlich. Die GEZ darf Dich garnicht zur Kasse bitten, sondern den Besitzer. Was der mit der GEZ macht, kann Dir erstmal wurscht sein.

Einfaches Beispiel, in einem Hotel steht ein PC zur allegemeinen Benutzung. Hotel zahlt Gebühr. Nun übernachtest Du dort und benutzt den PC für Deine Zwecke. Bist Du Gebührenpflichtig? Nein.

Dein Freund vermietet Dir sein Raum und PC. Wer ist gebührenpflichtig?

Frag bei der GEZ nach, werden es Dir bestimmt bestätigen. Frag bitte auch mal einen Rechtsanwalt, die Auskunft dürfte wegen Nichtigkeit umsonst sein.

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tobi16 nettineu „Mit dem PKW ist es eine klare Angelegenheit. Gebührenverordnung regelt das....“
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danke nettineu,

Nun, mein Freund stellt mir ja keinen PC zur Verfügung, das ist allein meine Sache, was ich dort treibe.
Ich möchte nur nicht, dass die GEZ nun auf ihn zu kommt und Gebühren verlangt, die ich sozusagen verursacht habe. Deshalb werde ich die zahlen müssen.
Aber im Prinzip hast du natürlich recht.
Nur ist ja eins nicht klar, warum dann die GEZ auf mich zu kommt (in meine Haus) und von mir Gebühren will anstatt von meinem Freund.
Deinen Ausführungen nach müsste es ja dann so ablaufen.

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