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GEZ Gebühren bei freiberuflicher Mit-Benutzung im 2. Haushalt

tobi16 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,
meine Recherche bezüglich dieses Themas hat nicht zu einer befriedigenden Antwort geführt.
Daher meine Frage an die rechtskundigen:

Als freiberuflicher muss ich ja - hier rückwirkend von 2007 an- zusätzlich Gebühren für einen PC (nach)zahlen.
Nun benutze ich aber diesen PC in einem anderen Haushalt, dessen Inhaber mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, wobei dieser selbst auch freiberuflich arbeitet und bereits entsprechende Gebühren entrichtet.
Da die Gerichte sich ohnehin in den letzten Jahren nicht einig waren, ob ein solcher PC überhaupt gebührenpflichtig ist, ist die Verwirrung um so größer.
Ist nun die Gebühr schon entrichtet oder werde ich extra zur Kasse gebeten?
Gruß + Dank

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presla tobi16 „danke nettineu, deine Ausführungen sind nützlich für jemanden, der sich im...“
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Da würde ich das Ganze überprüfen,bzw. überprüfen lassen.
Denn Deinen Ausführungen entsprechend müßte ich in einem Hotel,das mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt,GEZ-Gebühren entrichten,obwohl das Hotel für seinen PC diese bereits entrichtet!
Da ich mit der GEZ auch schon Ärger hatte,ließ ich es drauf ankommen und verklagte die GEZ beim Verwaltungsgericht G...en und hatte schon im Vorfeld gewonnen;die GEZ zog kpl. zurück!
Meines Erachtens und so handeltete meine Anwaltskanzlei sind nicht Amts-Land- usw -gerichte zuständig,sondern alleine die Verwaltungsgerichte,da die GEZ-Forderung auf einen Verwaltungsakt basiert!
Überleg es Dir!

Gruß Presla

Grüße aus NRW von Presla....... Horst Evers: Wer alles weiss, hat keine Ahnung
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