Allgemeines 21.967 Themen, 148.266 Beiträge

GEZ Gebühren bei freiberuflicher Mit-Benutzung im 2. Haushalt

tobi16 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,
meine Recherche bezüglich dieses Themas hat nicht zu einer befriedigenden Antwort geführt.
Daher meine Frage an die rechtskundigen:

Als freiberuflicher muss ich ja - hier rückwirkend von 2007 an- zusätzlich Gebühren für einen PC (nach)zahlen.
Nun benutze ich aber diesen PC in einem anderen Haushalt, dessen Inhaber mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, wobei dieser selbst auch freiberuflich arbeitet und bereits entsprechende Gebühren entrichtet.
Da die Gerichte sich ohnehin in den letzten Jahren nicht einig waren, ob ein solcher PC überhaupt gebührenpflichtig ist, ist die Verwirrung um so größer.
Ist nun die Gebühr schon entrichtet oder werde ich extra zur Kasse gebeten?
Gruß + Dank

bei Antwort benachrichtigen
nettineu tobi16 „danke für eure Antworten der Fall ist wohl komplizierter als auf den ersten...“
Optionen

Jetzt wird es klar. Nicht Du bist der "Täter" sondern lediglich Untermieter mit u.a. vertraglicher Nutzung von seinen technischen Einrichtungen.

Dein Vermieter muß dafür Sorge tragen, das entsprechende Abgaben bezahlt sind. Was steht genau dazu im Untermietvertrag? Oder ist genau diese Leistung vergessen worden aufzuführen ? In einem Untermietvertrag ist es keineswegs selbstverständlich den Umfang der Nutzung technischer Einrichtungen zu benennen. Sollte man aber machen, auch unter Freunden.

Eine Doppelbezahlung eines Rechners ist bei der GEZ ausgeschlossen. Schick der GEZ nach einem abgleichenden Gespräch den Nachweis deines Untermietvertrages, das Du die Nutzung bereits an Deinen Vermieter bezahlst.

Jede Ferienwohnung mit TV, Radio und Rechner muß man auch anmelden, nicht der Nutzer, sondern der Eigentümer/Vermieter. Nicht ganz billig, aber muß sein.





bei Antwort benachrichtigen