hallo,
meine Recherche bezüglich dieses Themas hat nicht zu einer befriedigenden Antwort geführt.
Daher meine Frage an die rechtskundigen:
Als freiberuflicher muss ich ja - hier rückwirkend von 2007 an- zusätzlich Gebühren für einen PC (nach)zahlen.
Nun benutze ich aber diesen PC in einem anderen Haushalt, dessen Inhaber mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, wobei dieser selbst auch freiberuflich arbeitet und bereits entsprechende Gebühren entrichtet.
Da die Gerichte sich ohnehin in den letzten Jahren nicht einig waren, ob ein solcher PC überhaupt gebührenpflichtig ist, ist die Verwirrung um so größer.
Ist nun die Gebühr schon entrichtet oder werde ich extra zur Kasse gebeten?
Gruß + Dank
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danke für die Antworten.
Also dort anrufen werde ich erst, wenn ich genau Bescheid weiß.
Mit TV hat das nichts zu tun. Sie wollen rückwirkend die Gebühren für den PC, das ist genau so wie bei meinem Auto mit Radio.(PC und Autoradio = 1x Gebühr)
Da ich den PC aber schon länger habe wie das Auto, wollen sie dafür rückwirkend Geld.
Ist hier ja inzwischen recht unübersichtlich geworden, vor allem weil ich anfangs ja geschrieben habe, die Gebühren in dem zweiten Grundstück würden schon bezahlt, was aber so nicht stimmt.
Aber scheinbar ist das auch gar nicht von Belang, denn es wurde nie danach gefragt..
Ich nutze einen PC außerhalb meiner Wohnung, also zahle ich extra.
Das haben scheinbar die hohen Gerichte entschieden- entgegen der niederen Gerichte,
Darauf wirds hinauslaufen.
Was sein kann ist folgendes:
Die kleinen Gerichte haben geurteilt, nein, für PC keine extra Gebühr. (mit ewig langen juristischen Begründungen) Die höheren Gerichte sagen dann plötzlich, DOCH, muss du zahlen (die haben kein Problem damit, die Begründungen der kleinen Urteile umzukehren)
Und jetzt stünde ein noch höheres Urteil aus, und das ist noch nicht da.
(meine Vermutung) wenn es so wäre, könnte ich aufgrund der unklaren Rechtslage dagegen angehen.
Ich denke, es geht generell darum, ob ein gewerblich genutzter PC auf einem zweiten Grundstück gebührenpflichtig ist oder nicht - es geht nicht um meinen speziellen Fall. Und meines Wissens ist er nun mal gebührenpflichtig.
Um mich dagegen zu wehren, müsste die GEZ im Unrecht sein, und das ist sie offenbar nicht, solange kein höheres Gericht wieder anders entscheidet. Je höher das Gericht, desto Staats-freundlicher wird entschieden. Und die GEZ ist direkt mit dem Staat verbunden, weil der die Inhalte der Sendungen kontrollieren will.