hallo,
meine Recherche bezüglich dieses Themas hat nicht zu einer befriedigenden Antwort geführt.
Daher meine Frage an die rechtskundigen:
Als freiberuflicher muss ich ja - hier rückwirkend von 2007 an- zusätzlich Gebühren für einen PC (nach)zahlen.
Nun benutze ich aber diesen PC in einem anderen Haushalt, dessen Inhaber mir seinen Internetzugang zur Verfügung stellt, wobei dieser selbst auch freiberuflich arbeitet und bereits entsprechende Gebühren entrichtet.
Da die Gerichte sich ohnehin in den letzten Jahren nicht einig waren, ob ein solcher PC überhaupt gebührenpflichtig ist, ist die Verwirrung um so größer.
Ist nun die Gebühr schon entrichtet oder werde ich extra zur Kasse gebeten?
Gruß + Dank
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danke nettineu,
ja, wurde beim Formulieren eine Rechtsfrage daraus, obwohl das nicht beabsichtigt war.
Ich weiß nicht, von wann deine Festlegung stammt und wer sie formuliert hat. Tatsache ist, dass man einen Rechner, der auf einem anderen Grundstück ist, bezahlen muss. Eine Logik wie etwa: ich kann nicht an zwei Orten gleichzeitig sein, zählt nicht, denn es geht um Einnahmen, nicht um Logik.
Die Gebühr war eine zeit-lang umstritten, die Gerichte urteilten GEGEN eine extra Gebühr bei gewerblich genutzten PCs, aber je höher die Instanzen wurden, umso mehr wurden allerdings den kleineren Gerichten widersprochen.
Die jüngsten Urteile lauten demnach:
PCs auf einem weiteren Grundstück sind gebührenpflichtig.
Soweit meine inzwischen erlangten Erkenntnisse.