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Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

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Max Payne GAMA7 „Mal angenommen der Webseitenbetreiber hat die Logs nicht anonymisiert und gibt...“
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Wenn diese Person wirklich nur späht, hat man vermutlich kaum eine Handhabe, weil die Provider die Verbindungsdaten derzeit nach einer Woche löschen. Innerhalb dieser Woche muss also jemand entweder schon die Verbindungsdaten sehen wollen oder zumindest bis zum Vorliegen des gerichtlichen Beschlusses einen "Quick Freeze" erwirken (d.h., die betroffenen Datensätze dürfen nicht mehr gelöscht werden).

Aber meistens späht man ja zu einem bestimmten Zweck (Bereicherung) und hinterlässt bei dieser Gelegenheit andere, möglicherweise verräterische Spuren...
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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