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Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

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GAMA7 Vagabund „Nachdenken: In Deutschland ist der Inhaber des Internetanschlusses für das Tun...“
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Darf man Fragen wieso du das fragst?
Mal angenommen, jemand betreibt eine Webseite und bietet einen Dienst an. Jetzt kommt ein "Kunde" und sagt, es habe sich jemand mit seinen Zugangsdaten angemeldet. Das ganze könnte ja schon über ein Jahr lang her sein und gemerkt wurde es nicht, sondern der "Kunde" hat es von jemanden erfahren und erstattet Anzeige wegen Ausspähen von Daten. Jetzt wird der Webseitenbetreiber gebeten, in den Verbindungsprotokollen nachzusehen, von welcher IP-Adresse die Anmeldung erfolgte. Hat man dann automatisch ein Problem, wenn man sagt: "Alles klar, ich habe ja sowieso alle Logs seit Aufsetzen des Servers"? Ab wann müsste man denn löschen bzw. darf die Daten nicht mehr weitergeben?
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