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Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

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mawe2 GAMA7 „Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse“
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Das sind interessante Fragen!

Da ich kein Jurist bin, kann ich sie daher auch nicht beantworten. Ich bin aber gespannt auf die wirklich kompetenten Antworten zu diesem Thema.

Neben der Frage, wie lange irgendein Provider oder irgendein WebHoster Protokolle aufbewahren und Auskünfte daraus erteilen darf, die den Anschlussinhaber identifizieren, steht für mich jedoch generell die andere, viel wichtigere Frage im Vordergrund:

Ist mit der zweifelsfreien Identifizierung eines bestimmten PCs auch gleichzeitig zweifelsfrei ein bestimmten Benutzer indentifiziert?

Daran müsste sich ja eine evtl. Strafverfolgung auch orientieren. Den PC kann man ja nicht bestrafen. Und einen Benutzer kann man nur bestrafen, wenn seine Identitiät zweifelsfrei bewiesen ist.

Kann man die überhaupt jemals beweisen?

Gruß, mawe2

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