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Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

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mawe2 GAMA7 „ Genau diese Frage habe ich weiter oben bereits gestellt. Es gibt bestimmt...“
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und die Gerichte winken alles durch.

Das wäre die Frage...

Wenn nicht eindeutig bewisen werden kann, dass ICH es war, würde ich die Instanzen aber alle ausreizen! Noch gilt ja zunächst mal die grundsätzliche Unschuldsvermutung und erst wenn eine Schuld nachgewiesen iat, kann jemand bestraft werden.

Dass es in Zivilprozessen evtl. anders läuft, weil der Anschlussinhaber als "Störer" behandelt wird, ist auch klar. Aber ob das in einem Strafprozess ausreichen würde?

Fakt ist, dass man sich hierfür einen sehr kompetenten Anwalt suchen sollte, der die Thematik wirklich verstanden hat.
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