Internetanschluss und Tarife 23.312 Themen, 97.798 Beiträge

Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

bei Antwort benachrichtigen
out-freyn mawe2 „ Richtig. Ich beziehe mich auf das Strafrecht dass es im Zivilrecht anders...“
Optionen

Nu ja, ich hab eben gleich ein bisschen allgemeiner geantwortet, weil es für viele Menschen da draußen gleichviel ist, ob sie Post vom Staatsanwalt oder vom Gericht bekommen. Der Staatsanwalt arbeitet ja schließlich beim Gericht... ;-)

Andererseits hat der Staatsanwalt noch ganz andere Möglichkeiten als ein Rechteinhaber - so kann er beim Ermittlungsrichter auch eine Hausdurchsuchung beim Beschuldigten anordnen lassen. Eben genau um Beweise zu sichern.

The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
bei Antwort benachrichtigen