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Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

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GAMA7 out-freyn „ Schöne Grüße aus dem Märchenland. Auch bei DSL werden die Verbindungsdaten...“
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Bei statischen IPs kann die zweifelsfreie Identifizierung jedoch weit in die Vergangenheit zurückreichen.
Das sehe ich auch so. Gilt vor Gericht auch IP=Person? Theoretisch gibt es keine Verurteilung, wenn noch Zweifel herrschen. Als Beweis habe ich in meinem Log eine IP und der Staatsanwalt findet heraus, welcher PC das war. Und an dem PC sitzt eine Person, also ist der Beweis erbracht, dass es niemand anderes sein konnte?
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