Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.
Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.
Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?
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wenn die IP bekannt ist, sieht man auch, mit welchem Login der Benutzer zu dem Zeitpunkt angemeldet war.
Ganz und gar nicht. Dazu müsste im eigenen Netzwerk noch geloggt werden, wer wann mit welchem Account was gemacht hat.
Von außen gesehen kommen die Pakete alle vom selben Router. Man kennt noch nicht mal den PC, geschweige denn die dort angemeldete Person.
Ganz und gar nicht. Dazu müsste im eigenen Netzwerk noch geloggt werden, wer wann mit welchem Account was gemacht hat.
Von außen gesehen kommen die Pakete alle vom selben Router. Man kennt noch nicht mal den PC, geschweige denn die dort angemeldete Person.