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Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

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GAMA7 mawe2 „Das sind interessante Fragen! Da ich kein Jurist bin, kann ich sie daher auch...“
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Ist mit der zweifelsfreien Identifizierung eines bestimmten PCs auch gleichzeitig zweifelsfrei ein bestimmten Benutzer indentifiziert?
Genau diese Frage habe ich weiter oben bereits gestellt. Es gibt bestimmt diesbezüglich Gerichtsurteile, dürfte ja kein neues Thema sein. Bei offenen WLANs gilt man als "Störer". In einer Firma kann es doch jeder z.B. jeder sein, der an dem PC mit der IP vorbei kommt. Im privaten Bereich kommen weniger Personen in Frage.

Für die Abmahnwelle und Strafverfolgung ist die Sache ganz klar. Denen reicht es schon, wenn Deine IP in einem Log vorkommt und die Gerichte winken alles durch.
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