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Verbindungsdaten zu fester IP-Adresse

GAMA7 / 63 Antworten / Flachansicht Nickles

Bei den ISPs, die man im privaten Bereich benutzt, ist die rechtslage ja einigermaßen klar. Bei DSL dürfen keine IP-Adressen gespeichert werden, bei anderen Verbindungsarten nur bis zur Abrechnung.

Wie verhält es sich, wenn man einen Provider hat, der einem eine feste IP vergibt. Da hat man ja über mehrere Jahre stets die gleiche Adresse. So gesehen können Webseiten ein exzellentes Profil über den Nutzer erstellen und ihn eindeutig zuordnen.

Meine Frage ist in diesem Zusammenhang, wie es sich mit den Verbindungsdaten verhält. Was passiert, wenn der Staatsanwalt den Provider zur Identifizierung auffordert? Können dann auch Daten heraus gegeben werden, wenn sie bereits mehrere Jahre alt sind? Theoretisch kommt man doch ohne Probleme an die Daten des Benutzers oder besteht nach einem gewissen Zeitraum keine Auskunftspflicht mehr?

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Vagabund GAMA7 „ Mal angenommen, jemand betreibt eine Webseite und bietet einen Dienst an. Jetzt...“
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schon über ein Jahr lang her
ist dann eh nicht mehr ernst zu nehmen.

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In diesem Fall dann gegen unbekannt.

Jetzt wird der Webseitenbetreiber gebeten, in den Verbindungsprotokollen nachzusehen, von welcher IP-Adresse die Anmeldung erfolgte
Was so nicht passieren wird, denn du bist verpflichtet die Daten entsprechend dem Datenschutz zu anonymisieren bzw. pseudonymisieren. Ich glaube nicht, dass bei korrektem Verfahren nocht Zeitstempel mit zusammengehöriger IP zu finden sein DÜRFEN... also, ganz heikle Sache mit der Datenspeicherung.

Aber was solls: Du bist nicht dazu verplfichtet, wenn derjenige die Daten des Kunden hat, ist es wohl eher sein Problem und nicht die des Dienstanbeiters.
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