Ein amerikanisches Unternehmen darf in Deutschland den Gebrauch eines deutschen Wortes verbieten! Und das berühmt-berüchtigte Oberlandesgericht in Hamburg unterstützt das auch noch!!
Lest mal selber: Klick.
Ist einfach nur noch absurd...
Gruß
K.-H.
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Der letzte Satz überzeugt mich nicht:
Wer mehr zahlt kann schon recht weitgehen die Freiheit jedes Konkurrenten stärker abschnüren.
Warum sollte mein Konkurrent die Freiheit haben, meinen(!) Namen mitzubenutzen?
Hatterchens "Trittbrettfahrer" trifft es schon ziemlich genau - böse Zungen würden so etwas auch als Schmarotzertum bezeichnen.
Ich an Apples Stelle wäre trotzdem völlig anders vorgegangen.
Ich hätte mir nur die Klassen schützen lassen, die wirklich nötig gewesen wären - evtl. hätten sogar schon zwei ausgereicht, z.B. für die Bereiche Computer und Unterhaltungselektronik.
Wenn dann wirklich jemand seinen Eierschneider nach meinem Produkt benennt - so what? Das ist doch eher wie kostenlose Werbung, denn damit wird meinem Produkt wieder größere Aufmerksamkeit zuteil. Im Grunde auch Anerkennung, denn was völlig uninteressant ist, das zieht man auch nicht durch den Kakao.
CU
Olaf