Ein amerikanisches Unternehmen darf in Deutschland den Gebrauch eines deutschen Wortes verbieten! Und das berühmt-berüchtigte Oberlandesgericht in Hamburg unterstützt das auch noch!!
Lest mal selber: Klick.
Ist einfach nur noch absurd...
Gruß
K.-H.
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Das ist ganz einfach deutsches Markenrecht.
nein. Das dt. Markenrecht *erlaubt* solcherlei sogar. Es reicht, dass die Brachen komplett unterschiedlich sind, damit die mehrfache Verwendung eines gleichlautenden Begriffes zulässig ist -- und genau das ist hier eindeutig gegeben.
ber hilft nichts wenn man so offensichtlich gegen das Markenrecht verstößt
Es liegt ja eben gerade kein Verstoß vor.
nein. Das dt. Markenrecht *erlaubt* solcherlei sogar. Es reicht, dass die Brachen komplett unterschiedlich sind, damit die mehrfache Verwendung eines gleichlautenden Begriffes zulässig ist -- und genau das ist hier eindeutig gegeben.
ber hilft nichts wenn man so offensichtlich gegen das Markenrecht verstößt
Es liegt ja eben gerade kein Verstoß vor.