Ein amerikanisches Unternehmen darf in Deutschland den Gebrauch eines deutschen Wortes verbieten! Und das berühmt-berüchtigte Oberlandesgericht in Hamburg unterstützt das auch noch!!
Lest mal selber: Klick.
Ist einfach nur noch absurd...
Gruß
K.-H.
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Hallo Olaf,
Genau so wie du es beschreibst ist es.
Nach der Nizzaer Klassifikation: http://de.wikipedia.org/wiki/Markenklassifikation
sind die Marken in insgesamt 45 Kategorien eingeteilt.
Allerdings hat Apple tatsächlich die Wortmarke iPod in 43 von 45 Klassen schützen lassen.
Darunter auch die Kategorie 21 [Geräte und Behälter für Haushalt und Küche].
Wie du schon richtig geschrieben hast kostet das eine schönes Stange Geld, aber anscheined war es Apple dies Wert.
Hier noch der Link zur Markenrecherche: http://oami.europa.eu/CTMOnline/RequestManager/de_SearchBasic
Wenn du bei Wortlaut der Marke: [Lautet] iPod eingibst erhälst du eine eine schöne Liste in welchem Umfang Apple iPod als Wort und Bildmarke geschützt hat.
Nur so als Anregung: In Kategorie 13 [Schusswaffen; Munition und Geschosse; Sprengstoffe; Feuerwerkskörper] wurde der begriff nicht geschützt. Mal schaun wer die erste EiPott-Bazooka auf den Markt bringt :D