Ein amerikanisches Unternehmen darf in Deutschland den Gebrauch eines deutschen Wortes verbieten! Und das berühmt-berüchtigte Oberlandesgericht in Hamburg unterstützt das auch noch!!
Lest mal selber: Klick.
Ist einfach nur noch absurd...
Gruß
K.-H.
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Fragwürdig an der Entscheidung: Es geht hier um zwei absolut unterschiedliche Produktarten, zwischen denen eine Verwechslung ausgeschlossen ist.
Wenn der Name geschützt ist, spielt das keine Rolle.
Wenn der Name geschützt ist, spielt das keine Rolle.