Ein amerikanisches Unternehmen darf in Deutschland den Gebrauch eines deutschen Wortes verbieten! Und das berühmt-berüchtigte Oberlandesgericht in Hamburg unterstützt das auch noch!!
Lest mal selber: Klick.
Ist einfach nur noch absurd...
Gruß
K.-H.
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Super recherchiert - Hut ab, Karlheinz.
Über Sinn und Unsinn dieses umfangreichen Schutzes könnte man nun lange philosophieren, vielleicht sogar über eine gewisse moralische Fragwürdigkeit - "Markengrabbing" als Analogie zum Domaingrabbing. Wie auch immer - Apple scheint hier im Recht zu sein. An der großen Namensähnlichkeit, phonetisch sogar -gleichheit, hat ja eh keiner gezweifelt.
Greetz
Olaf