Ein amerikanisches Unternehmen darf in Deutschland den Gebrauch eines deutschen Wortes verbieten! Und das berühmt-berüchtigte Oberlandesgericht in Hamburg unterstützt das auch noch!!
Lest mal selber: Klick.
Ist einfach nur noch absurd...
Gruß
K.-H.
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Das ist ganz einfach deutsches Markenrecht. Und wenn die Frma den Eierbecher erst letztes Jahr auf den Markt gebracht hat, dann ist ganz eindeutig, dass die Bezeichnung absichtlich gewählt wurde, z.B als Gag oder ähnlichem. Die Idee ist an sich ist nicht schlecht, und die guten verkaufszahlen dürften zum Großteil eben aufgrund des namens zustandegekommen sein, aber hilft nichts wenn man so offensichtlich gegen das Markenrecht verstößt. Das Urteil würde ich als mehr als angemessen bezeichnen, da keine direkte Strafe verhängt wurde, was durchaus auch denkbar gewesen wäre.