Ein amerikanisches Unternehmen darf in Deutschland den Gebrauch eines deutschen Wortes verbieten! Und das berühmt-berüchtigte Oberlandesgericht in Hamburg unterstützt das auch noch!!
Lest mal selber: Klick.
Ist einfach nur noch absurd...
Gruß
K.-H.
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Also das es da Ärger geben könnte ist nun wirklich keine Überraschung. Zumal sich die Bezeichnungen in der in Deutschland üblichen Aussprache nicht unterscheiden lassen.
Fragwürdig an der Entscheidung: Es geht hier um zwei absolut unterschiedliche Produktarten, zwischen denen eine Verwechslung ausgeschlossen ist.