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So weit sind wir schon!

gelöscht_84526 / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein amerikanisches Unternehmen darf in Deutschland den Gebrauch eines deutschen Wortes verbieten! Und das berühmt-berüchtigte Oberlandesgericht in Hamburg unterstützt das auch noch!!

Lest mal selber: Klick.

Ist einfach nur noch absurd...

Gruß
K.-H.

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Karlheinz5 neanderix „ nein. Das dt. Markenrecht erlaubt solcherlei sogar. Es reicht, dass die Brachen...“
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Es liegt ja eben gerade kein Verstoß vor.

Doch liegt sehr Wohl vor, schau dir einfach an für welche Klassen der Name iPod und gleich/ähnlichklingende Namen geschützt ist und du wirst feststellen, dass der Bereich 21 [Nizzaer Klassifikation] ebenfalls dabei ist:

Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert); Kämme und Schwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlspäne; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Tassen; Becher; Trinkgläser; Reinigungs- und Poliertücher; Reinigungskissen.

Nun ist es nicht mehr schwer nachzuvollziehen, dass Eierbecher in genau diese kategorie fällt und damit ein Verstoß gegen die Wortmarke iPod vorliegt...

Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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Gute Variante - Xdata