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So weit sind wir schon!

gelöscht_84526 / 29 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein amerikanisches Unternehmen darf in Deutschland den Gebrauch eines deutschen Wortes verbieten! Und das berühmt-berüchtigte Oberlandesgericht in Hamburg unterstützt das auch noch!!

Lest mal selber: Klick.

Ist einfach nur noch absurd...

Gruß
K.-H.

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Olaf19 neanderix „ nein. Das dt. Markenrecht erlaubt solcherlei sogar. Es reicht, dass die Brachen...“
Optionen

Wenn man sich eine sog. "Wortmarke" schützen lassen will, kann man zwei "Klassen" auswählen - Produktgruppen, z.B. Unterhaltungselektronik und Haushaltsartikel - innerhalb dieser Klassen darf niemand anders den Namen benutzen. Ein Schlachtermeister hingegen darf seine Leberkäse-mit-Spiegelei-Kreation durchaus iPod nennen.

Allerdings kann man seine Wortmarke auf Wunsch in mehr als zwei, afaik sogar in beliebig vielen Klassen schützen lassen. Das kostet dann nur entsprechend viel Geld, was es zumeist nicht wert ist. Wenn ich ein elektronisches Gerät konstruiere und mir dafür einen schicken Namen ausdenke, ist die Wahrscheinlichkeit vergleichsweise gering, dass ein Fleisch- und Wurstwaren-Fabrikant sich diesen Namen für seine Sachen stibitzt. Und wenn, dann schadet mir das nicht wesentlich.

Ich tendiere auch eher dazu, dass hier kein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt - es sei denn, Apple hätte sich genau die Produktklasse mitschützen lassen, unter die der Eierbecher fällt. Möglich ist das, wenn auch nicht wahrschienlich. Um das endgültig beurteilen zu können, müsste man wissen, unter welche Klassen die Wortmarke iPod fällt.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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Gute Variante - Xdata