...über 123,80 Euro.
Liebe Experten,
ich suchte neulich eine Möglichkeit, eine kleine Sonnenuhr als "Mitfahrer" zu vermitteln. Das hat auch geklappt, jedoch via mitfahrzentrale.de...
...und nicht via nimimit.de. Ich wußte nicht, dass deren Datenbank nutzlos, weil nahezu leer, war und vermutlich noch ist.
Aber um das festzustellen, mußte ich mich zunächst registrieren mit Name und Anschrift, wie bei der seriösen mitfahrzentrale.de eben auch.
Nach ca. 3 Wochen erhalte ich nun, aus München, eine "1. Mahnung" über 123,80 Euro. Als Telefon- und Faxnummern sind T= 0900-3353536-8; F= 0900-3353536-9 angegeben. "Letzte Frist bis zum 14.5.2009"
Wenn dort angerufen wird, kommt vermutlich richtig Freude auf, denn das bringt sicheres Einkommen.
Kann hier jemand raten, was zu tun ist?
a) ignorieren?
b) Anzeige erstatten (Rechtsschutzversicherung vorhanden)?
c) Verbraucherberatung?
d) Mahnung etwa zahlen?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
jedes Lehrbuch... soso. (Verrat mir doch mal kurz, in welchen Lehrbüchern Du nachgelesen hast...)
Ok sagen wir so, an dem Fall hab ich mich errinert bei de rGoogle recherche den kannt ich noch von einer Ex. Dort wurden dann aber auch noch 2 andere Bücher mit den selben Fall und den kommentar verbunden das es eben ein standard beispiel ist was zu diesen Schluß führt.
Aber mach Dir mal den Spaß, geh ins Auktionshaus, treib den Preis hoch und sag nachher "Spaaaaß, hab doch gar nicht soviel Kohle".
Sag mir vorher Bescheid, damit ich Dein Gesicht dann sehen kann, wenn Du Post von deren Anwalt bekommst.
Da komme ich auch nicht raus, in deinen ersten beispiel bei den es aber keine Willensbekund dagestellt hat wird der Anwalt seinen Kunden raten den Fall ruhen zu lassen.
Bei deinen zweiten Fall, habe ich gesagt das er auf Zahlung bestehen kann aber wohl höchstwahrscheinlich einen vergleich zustimmen würde noch vor Ort die du übrigens auch beispielhaft angezeigt hast. Den eine Klage bringt es für beide Parteien nicht - wenn man da wirklich sagt ne war nur ein Spaß würde ich als Auktionator auch Klagen ... Wenn man aber den Überblick verloren hat in eifer des gefechts und mit evtl. vorher erworbenen Gegenständen wäre ich mir sicher das der Auktionator einen vergleich zustimmt oder kulant agiert allein zur Kundenbindung.
Ach ja: bei DIR ist die Falle zugeschnappt, denn DU hast von denen eine Mahnung bekommen.
Und ich verbiete es mir, daß ich hier solche Unterstellungen lese, ich würde an solchen Methoden mitverdienen.
Das wüßte ich aber, ich kannt bis vor kurzen nimimit nicht einmal - aber ich habe etwas gegoogelt bevor ich behauptungen aufgestellt habe.
Daß Du mit denen Kontakt aufgenommen hast (wenn ich das noch recht überblicke) und Dich mit denen irgendwie auf EUR 29,-- geeinigt hast, ist m.E. eine Kulanz dererseits.
Auch das ist nicht wahr, dieses Kulanz angebot schicken sie dir immer zu ;) Dafür muss man keinen Kontakt mit denen aufnehmen, da viele die unberechtigten Forderungen ignorieren aber halt ähnlich wie der Threadstarter ein mulmiges Gefühl bei der Sache haben und dann evtl. die 29€ zahlen.
Wenn ich jetzt von dir 10€ fordere, und das dann auf 5€ reduziere ohne anspruch auf irgendwas zu haben - ist das dann Kulanz?
Und als dann noch der Arzt kam und Blut abnehmen wollte, rief er an und fragte, ob er denn WIRKLICHWIRKLICHWIRKLICH seinen Arm hinhalten müßte.
Und an der Stelle sind wir jetzt in Deinem Fall.
Unserem Mandanten konnten wir nur sagen "naja, Du mußt nicht. Aber wenn Du Dich weigerst, gibt es nachher immer blaue Flecken, weil die Dir das Blut ggf. auch gegen Deinen Willen abnehmen dürfen. Besser wär´s, wenn Du stillhälst."
Was hat das damit zu tun?
Aber um bei den Fall zu bleiben, kann man nicht auch den den Lungentest anerkennen und so um den Bluttest herumkommen?
Den die richterliche Anordnung um das Blut abzunehmen, holen die sicherlich nicht so gerne ein.
Ok sagen wir so, an dem Fall hab ich mich errinert bei de rGoogle recherche den kannt ich noch von einer Ex. Dort wurden dann aber auch noch 2 andere Bücher mit den selben Fall und den kommentar verbunden das es eben ein standard beispiel ist was zu diesen Schluß führt.
Aber mach Dir mal den Spaß, geh ins Auktionshaus, treib den Preis hoch und sag nachher "Spaaaaß, hab doch gar nicht soviel Kohle".
Sag mir vorher Bescheid, damit ich Dein Gesicht dann sehen kann, wenn Du Post von deren Anwalt bekommst.
Da komme ich auch nicht raus, in deinen ersten beispiel bei den es aber keine Willensbekund dagestellt hat wird der Anwalt seinen Kunden raten den Fall ruhen zu lassen.
Bei deinen zweiten Fall, habe ich gesagt das er auf Zahlung bestehen kann aber wohl höchstwahrscheinlich einen vergleich zustimmen würde noch vor Ort die du übrigens auch beispielhaft angezeigt hast. Den eine Klage bringt es für beide Parteien nicht - wenn man da wirklich sagt ne war nur ein Spaß würde ich als Auktionator auch Klagen ... Wenn man aber den Überblick verloren hat in eifer des gefechts und mit evtl. vorher erworbenen Gegenständen wäre ich mir sicher das der Auktionator einen vergleich zustimmt oder kulant agiert allein zur Kundenbindung.
Ach ja: bei DIR ist die Falle zugeschnappt, denn DU hast von denen eine Mahnung bekommen.
Und ich verbiete es mir, daß ich hier solche Unterstellungen lese, ich würde an solchen Methoden mitverdienen.
Das wüßte ich aber, ich kannt bis vor kurzen nimimit nicht einmal - aber ich habe etwas gegoogelt bevor ich behauptungen aufgestellt habe.
Daß Du mit denen Kontakt aufgenommen hast (wenn ich das noch recht überblicke) und Dich mit denen irgendwie auf EUR 29,-- geeinigt hast, ist m.E. eine Kulanz dererseits.
Auch das ist nicht wahr, dieses Kulanz angebot schicken sie dir immer zu ;) Dafür muss man keinen Kontakt mit denen aufnehmen, da viele die unberechtigten Forderungen ignorieren aber halt ähnlich wie der Threadstarter ein mulmiges Gefühl bei der Sache haben und dann evtl. die 29€ zahlen.
Wenn ich jetzt von dir 10€ fordere, und das dann auf 5€ reduziere ohne anspruch auf irgendwas zu haben - ist das dann Kulanz?
Und als dann noch der Arzt kam und Blut abnehmen wollte, rief er an und fragte, ob er denn WIRKLICHWIRKLICHWIRKLICH seinen Arm hinhalten müßte.
Und an der Stelle sind wir jetzt in Deinem Fall.
Unserem Mandanten konnten wir nur sagen "naja, Du mußt nicht. Aber wenn Du Dich weigerst, gibt es nachher immer blaue Flecken, weil die Dir das Blut ggf. auch gegen Deinen Willen abnehmen dürfen. Besser wär´s, wenn Du stillhälst."
Was hat das damit zu tun?
Aber um bei den Fall zu bleiben, kann man nicht auch den den Lungentest anerkennen und so um den Bluttest herumkommen?
Den die richterliche Anordnung um das Blut abzunehmen, holen die sicherlich nicht so gerne ein.