...über 123,80 Euro.
Liebe Experten,
ich suchte neulich eine Möglichkeit, eine kleine Sonnenuhr als "Mitfahrer" zu vermitteln. Das hat auch geklappt, jedoch via mitfahrzentrale.de...
...und nicht via nimimit.de. Ich wußte nicht, dass deren Datenbank nutzlos, weil nahezu leer, war und vermutlich noch ist.
Aber um das festzustellen, mußte ich mich zunächst registrieren mit Name und Anschrift, wie bei der seriösen mitfahrzentrale.de eben auch.
Nach ca. 3 Wochen erhalte ich nun, aus München, eine "1. Mahnung" über 123,80 Euro. Als Telefon- und Faxnummern sind T= 0900-3353536-8; F= 0900-3353536-9 angegeben. "Letzte Frist bis zum 14.5.2009"
Wenn dort angerufen wird, kommt vermutlich richtig Freude auf, denn das bringt sicheres Einkommen.
Kann hier jemand raten, was zu tun ist?
a) ignorieren?
b) Anzeige erstatten (Rechtsschutzversicherung vorhanden)?
c) Verbraucherberatung?
d) Mahnung etwa zahlen?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Liebe Leute,
mal ehrlich:
das gerät hier langsam aus den Fugen.
Wenn ich etwas verschicken will, wende ich mich an DHL, FedEx, UPS, DPD, HLG,... und wie sie alle heißen.
Das ist eine Sache, hier aber nicht Gegenstand der Diskussion.
Etwas anderes sind die Benutzungsbedingung der o.g. URL.
Auf der Anmelde-Seite muß man keinen Millimeter scrollen (anders hier: http://www.jurablogs.com/de/nimimitde-berteuerte-suche-nach-mitfahrgelegenheit), sieht den Text - wie ich finde - gut lesbar (schwar auf hellgrau) und muß überdies noch die ALB bestätigen.
Ob man die sich letztlich durchliest... muß man selber wissen. Aber ich kann sie nicht annehmen und hinterher (!) sagen "och, das stand da drin? Ja, das wußte ich nicht...".
Juristisch ist letztlich entscheidend: mußte ich damit rechnen, daß da sowas drinsteht? "Überraschende Klauseln" nennt man das. Und da auf der Anmelde-Seite selber schon Kosten genannt sind, muß ich mit ähnlichen Hinweisen andernorts auch rechnen. Hätte da nun gestanden (natürlich nicht in Prosa) "nein nein, EUR 9,90 kostet das nur für Renter zwischen 98 und 99 Jahren bei Vollmond, wenn die Kasse 100% für private Krankenhausaufenthalte wg. Sprunggelenksverletzung nach Fallschirmübung" oder "und außer den EUR 9,90 treten Sie mir lebenslang 50% Ihres Monatsnettos ab", hätte kein Mensch damit rechnen müssen.
Und somit bin ich bereit zu wetten, daß ein Gericht hier - wenn es so weit käme - nicht urteilen würde, daß das unzumutbar und mit betrügerischer Absicht war.
Allein schon, daß jeder hier in diesem Thread, der sich die Sache angesehen hat, den Kostenhinweis entdeckt hat... (mmmh, da fällt mir eine Argumentationskette ein: ich hatte meine Lesebrille nicht auf, und deshalb konnte ich diesen Text nicht lesen! Wäre mal einen Versuch wert...).
Interessant, was ich gerade auf computerbetrug.de fand:
"Zahlen Sie nicht, wenn Sie sich getäuscht, abgezockt oder betrogen fühlen! Wenn jemand von Ihnen Geld will, muss er nachweisen können, dass es zu einem Vertragsschluss zwischen ihm und Ihnen kam. Das wird schwierig bis unmöglich, wenn er auf seiner Internetseite im Kleingedruckten, im Fließtext, in den AGB oder am unteren Seitenrand versteckt hat, dass seine Dienstleistung etwas kosten soll - oder wenn er vorgetäuscht hat, dass sein Dienst kostenlos ist. In diesem Fall sind Sie also fein raus - trotz aller Drohbriefe und gegensätzlicher Behauptungen."
IMHO sollte das erstmal heißen "Zahlen Sie nicht, wenn Sie - nachdem Sie eine Nacht mal drüber geschlafen und objektiv drüber nachgedacht haben - immer glauben, getäuscht, abgezockt oder betrogen worden zu sein."
Und weiter "Das wird schwierig, wenn [...} in den AGB [...] versteckt hat." Es ist unerheblich, wie lang oder umfangreich die AGB sind. Akzeptiere ich Sie durch abhaken, hänge ich erstmal am selbigen. Entscheidender ist schon, wie leicht die AGB selber zu finden sind.
Es ist schon schwach, daß es Seiten gibt, die einem vermeintlich geprellten Opfer, daß u.U. einfach nicht richtig gelesen/aufgepaßt hat, hier noch vorgaukelt "alles halb so wild, das kriegst Du auf jeden Fall schon wieder hin".
Gruß,
Dirk