...über 123,80 Euro.
Liebe Experten,
ich suchte neulich eine Möglichkeit, eine kleine Sonnenuhr als "Mitfahrer" zu vermitteln. Das hat auch geklappt, jedoch via mitfahrzentrale.de...
...und nicht via nimimit.de. Ich wußte nicht, dass deren Datenbank nutzlos, weil nahezu leer, war und vermutlich noch ist.
Aber um das festzustellen, mußte ich mich zunächst registrieren mit Name und Anschrift, wie bei der seriösen mitfahrzentrale.de eben auch.
Nach ca. 3 Wochen erhalte ich nun, aus München, eine "1. Mahnung" über 123,80 Euro. Als Telefon- und Faxnummern sind T= 0900-3353536-8; F= 0900-3353536-9 angegeben. "Letzte Frist bis zum 14.5.2009"
Wenn dort angerufen wird, kommt vermutlich richtig Freude auf, denn das bringt sicheres Einkommen.
Kann hier jemand raten, was zu tun ist?
a) ignorieren?
b) Anzeige erstatten (Rechtsschutzversicherung vorhanden)?
c) Verbraucherberatung?
d) Mahnung etwa zahlen?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Die Preisangabenverordnung regelt die Pflichten bei der Angabe von Preisen. So heißt es in § 1 (6) PAngV:
Wer zu Angaben nach dieser Verordnung verpflichtet ist, hat diese dem Angebot oder der Werbung eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen.
Gehen wir's mal durch:
dem Angebot ... eindeutig zuzuordnen
Das ist wohl unstrittig der Fall.
deutlich lesbar
Auch dies ist bei der verwendeten Schriftart und Schriftgröße imo eindeutig der Fall.
leicht erkennbar
Das ist tatsächlich der einzige Punkt, über den sich streiten lässt:
Einerseits wird hier zwar nicht damit getrickst, dass diese Information weit unter dem Formular liegt und somit bei bestimmten Bildschirmauflösungen gar nicht ohne Scrollen erkennbar ist - wozu aber i.d.R. keine Notwendigkeit besteht, weil der Button zum Abschicken der Daten viel weiter oben platziert ist.
Andererseits wird zumindest billigend in Kauf genommen, dass der eine oder andere diese Information übersieht - schließlich ist sie im Fließtext enthalten und nicht besonders hervorgehoben. Man könnte also eine gewisse Täuschungsabsicht unterstellen.
Ich will's mal so formulieren: Die Wahrscheinlichkeit, dass Du in einem Rechtsstreit als Sieger vom Platz gehst, ist zwar größer als das Risiko, zu verlieren, aber wenn man sich diverse kuriose Gerichtsurteile in Erinnerung ruft, ist sie auch deutlich kleiner als 100%.