...über 123,80 Euro.
Liebe Experten,
ich suchte neulich eine Möglichkeit, eine kleine Sonnenuhr als "Mitfahrer" zu vermitteln. Das hat auch geklappt, jedoch via mitfahrzentrale.de...
...und nicht via nimimit.de. Ich wußte nicht, dass deren Datenbank nutzlos, weil nahezu leer, war und vermutlich noch ist.
Aber um das festzustellen, mußte ich mich zunächst registrieren mit Name und Anschrift, wie bei der seriösen mitfahrzentrale.de eben auch.
Nach ca. 3 Wochen erhalte ich nun, aus München, eine "1. Mahnung" über 123,80 Euro. Als Telefon- und Faxnummern sind T= 0900-3353536-8; F= 0900-3353536-9 angegeben. "Letzte Frist bis zum 14.5.2009"
Wenn dort angerufen wird, kommt vermutlich richtig Freude auf, denn das bringt sicheres Einkommen.
Kann hier jemand raten, was zu tun ist?
a) ignorieren?
b) Anzeige erstatten (Rechtsschutzversicherung vorhanden)?
c) Verbraucherberatung?
d) Mahnung etwa zahlen?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ob´s darein gehört... Ansichtssache. Jedenfalls ist unerheblich, ob ich mir alle ALB/AGB vorher durchlese. Ich kann hinterher nicht sagen, wußte ich nix von. Die AGB werden - sofern ich sie z. B. durch Setzen eines Häkchens bestätige - Teil des Vertrages. Wenn ich nicht weiß, was ich mir da ans Bein binde, setze ich den Haken nicht. Will ich den Vertrag doch schließen, mir den Text aber nicht durchlesen, spiele ich eben mit dem Feuer.
nicht in deutschland, den Kosten müssen deutlich hervorgehoben werden .... Wenn man das nicht tut, brauch man sich nicht wundern wenn man kein geld bekommt - es hat schon einen Grund warum diese Abzockunternehmen kein Geld bekommen.
Überaschende Klauseln allgemein sind níin der AGB nicht verbindlich.
Siehe hier:
http://www.rechtstipps.net/pub/505/ueberraschende-klauseln-agb.html
Damit du es auch mal von wem ander liest sonst dreht man sich in kreis.
Geh mal zu einer Auktion, setz Dich in die erste Reihe und wenn das Gebot für den Picasso dann bei 3,5 Mio EUR ist, winke mal Deinem Kumpel ganz hinten im Saal zu, der gerade reingekommen ist. "Der Herr hier vorne, 3.6 Mio EUR."
Was, wie?? Wußte ich nicht, wollte ich nicht. ;-)
Ganz ehrlich würde mich wundern, wenn du das sfort sagst das sie das Gebot zählen ebenso glaub ich selbst wenn ich das geld hab würden die es auch nicht einklagen.
Aber was hat das heirmit zu tun, bei der versteigerung liegt keine betrügerische Absicht vor der Auktionator sagt den preis klar an und du weißt wenn du mit deinen Schild rum wuchtelst gibst du ein gebot ab.
Vergleichen wir es eher mit den Fall du winkst in einer Pause deinen Freund zu damit er zu dir kommt, der Auktionator sprintet zum Mikro und sagt wer bietet auf den Picasso 10 Miollionen - den ihr war den Kunden einerseits nicht klar das er mit seiner Geste bietet.
nicht in deutschland, den Kosten müssen deutlich hervorgehoben werden .... Wenn man das nicht tut, brauch man sich nicht wundern wenn man kein geld bekommt - es hat schon einen Grund warum diese Abzockunternehmen kein Geld bekommen.
Überaschende Klauseln allgemein sind níin der AGB nicht verbindlich.
Siehe hier:
http://www.rechtstipps.net/pub/505/ueberraschende-klauseln-agb.html
Damit du es auch mal von wem ander liest sonst dreht man sich in kreis.
Geh mal zu einer Auktion, setz Dich in die erste Reihe und wenn das Gebot für den Picasso dann bei 3,5 Mio EUR ist, winke mal Deinem Kumpel ganz hinten im Saal zu, der gerade reingekommen ist. "Der Herr hier vorne, 3.6 Mio EUR."
Was, wie?? Wußte ich nicht, wollte ich nicht. ;-)
Ganz ehrlich würde mich wundern, wenn du das sfort sagst das sie das Gebot zählen ebenso glaub ich selbst wenn ich das geld hab würden die es auch nicht einklagen.
Aber was hat das heirmit zu tun, bei der versteigerung liegt keine betrügerische Absicht vor der Auktionator sagt den preis klar an und du weißt wenn du mit deinen Schild rum wuchtelst gibst du ein gebot ab.
Vergleichen wir es eher mit den Fall du winkst in einer Pause deinen Freund zu damit er zu dir kommt, der Auktionator sprintet zum Mikro und sagt wer bietet auf den Picasso 10 Miollionen - den ihr war den Kunden einerseits nicht klar das er mit seiner Geste bietet.