Die letzten Tage hatte ich mehrfach das 'Vergnügen' hinter versch. Fahrschulautos mit ca 30km/h herunterzuschleichen. Da ich nicht glaube, dass es bei 7, oder 8 Begegnungen an mehreren Tagen immer um die erste Fahrstunde handelte und die auch nicht auf geraden und gut ausgebauten Straßen schneller wurden, frage ich mich, ob es da irgend eine neue Richtlinie gibt, dass die nicht schneller fahren dürfen, sagen wir in den ersten 10Stdn.
Die Fahrlehrer saßen jedesmal völlig entspannt daneben und machten auch keinerlei Anstalten den Schüler mit dem eigenen Pedal zu unterstützen. Mein Fahrlehrer hat mich jedesmal darauf hingewiesen, wenn ich zu langsam, oder zu schnell war und nach relativ kurzer Zeit eingegriffen, wenn nötig.
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Ähm, genau das lehrte man mich in der Fahrschule, nämlich dass einen Überholvorgang genau das kennzeichnet. Beschleunigen, überholen und dann wieder einordnen.
Das steht nirgends so geschrieben. Und Fahrlehrer reden sehr viel, wenn das Tag lang ist und darunter ist, das zeigt die Praxis, leider auch reichlich Müll.
Um für einen Überholvorgang zu beschleunigen darf sogar auf der Landstraße kurzzeitig die Höchstgeschwindigkeit überschritten werden
Das ist eine Aussage, die in die Rubrik "Stammtischgeschwätz" gehört; zeig mir doch bitte mal, wo das steht. In der StVO steht das jedenfalls nicht.
um den Vorgang mögl. schnell (mind. 20 km/h schneller) und sicher abzuschließen.
die 20km/h stehen nicht im Gesezt, sondern wurden bislang "nur" von Gerichten eingefordert - IIRC waren es 2, und darunter war noch nichteinmal der BGH.
Tut mir leid, aber stichhaltige Argumente kann ich nicht finden...
Volker
Das steht nirgends so geschrieben. Und Fahrlehrer reden sehr viel, wenn das Tag lang ist und darunter ist, das zeigt die Praxis, leider auch reichlich Müll.
Um für einen Überholvorgang zu beschleunigen darf sogar auf der Landstraße kurzzeitig die Höchstgeschwindigkeit überschritten werden
Das ist eine Aussage, die in die Rubrik "Stammtischgeschwätz" gehört; zeig mir doch bitte mal, wo das steht. In der StVO steht das jedenfalls nicht.
um den Vorgang mögl. schnell (mind. 20 km/h schneller) und sicher abzuschließen.
die 20km/h stehen nicht im Gesezt, sondern wurden bislang "nur" von Gerichten eingefordert - IIRC waren es 2, und darunter war noch nichteinmal der BGH.
Tut mir leid, aber stichhaltige Argumente kann ich nicht finden...
Volker