Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Käufer will Geld zurück, aber bin mir keiner Schuld bewußt!!

Fake23 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe folgenden Artikel bei Ebay verkauft :

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=012&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&viewitem=&item=220078916554&rd=1&rd=1

Alle Angaben in der Auktion stammen aus der Beschreibung zu dem Gerät oder sind von der Homepage entnommen. Das Gerät stammt aus einem Gewinnspiel, habe es selbst nicht genutzt, sondern nur einmal kurz angehabt. Da ich es nicht gebrauchen kann habe ich es also bei Ebay eingestellt.

Nun meldet sich nach etwa einer Woche nach Auktionsende der Käufer und sagt er könne nur Daten auf das Gerät spielen, bis etwa 300Mb und dann bricht die Übertragung ab. Fazit er kann das nicht gebrauchen und will sein Geld zurück.

Habe ihm gesagt das er ja noch 21 Monate Restgarantie bei Medion hat, wie auch in der Auktion geschrieben und das ich nicht mal weiß ob das ein Defekt ist oder ob das Gerät einfach nur bis 300Mb aufzeichnen kann. Oder, was ja auch möglich wäre, es an einem Problem mit seinem PC oder Software etc. liegt.

Er sagt aber er beruft sich aufs Fernabgesetz und hat 14 Tage Umtauschrecht bei mir. Ich sage ich hab unten auf der Seite geschrieben: Unter Ausschluß von Gewährleistung bei mir - 21 Monate Garantie bei Medion

Habe ihm auch gesagt er soll es bei Medion umtauschen, aber das möchte er garnicht, weil wenn es nicht mehr aufnehmen kann als 300Mb, dann kann er es nicht gebrauchen.

Wenn das aber generell so ist, dann ist es ja auch kein Defekt. Wenn doch, kann er ja ein neues bei Medion bekommen und die Funktion die er möchte ist gegeben.

Was soll ich jetzt tun und ist es wirklich so das ihm das Fernabgesetz das Recht gibt innerhalb von 14 Tagen bei mir das Geld zurück zu verlangen? Unabhängig davon das ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe. Habe doch keinen Mangel oder so verschwiegen.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe !!

Autsch Holle charlie62
Nimms zurück peterson
Olaf19 Borlander „Mich wundert zwar nicht mehr viel, aber sowas würde mich schon wundern - Besser...“
Optionen

...wobei ich private Verkäufer ohne Gewährleistung und Rücknahmeoption i.d.R. nicht kategorisch ausschließen möchte, außer vielleicht bei Sachen, die so wertvoll sind, dass man eh überlegen muss, ob es ratsam ist, die über ebay zu holen. Ansonsten gebe ich gern auch Privatverkäufern eine Chance - bin ja selber einer :-) - wenn das Bewertungsprofil nicht allzu abstoßend aussieht. Muss man abwägen, i.d.R. sind Privatauktionen im Ergebnis günstiger - wenn man denn den "Zuschlag" bekommt.

Bei mir ist der Ablauf immer so: Ich gebe meine Suchbegriffe bei ebay ein, parke meinen Finger auf der Taste "Steuerung" und öffne alle Suchergebnisse in Tabs. Die grase ich dann alle einzeln ab und schau mir Angebotsformen, Preise und Verkäuferprofile an. Wenn mir ein Profil nicht zusagt - z.B. weil ich einen bestimmten Artikel partout nicht von einem Privatmenschen gebraucht kaufen möchte - dann klappe ich den Tab eben wieder zu.

CU
Olaf