Habe folgenden Artikel bei Ebay verkauft :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=012&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&viewitem=&item=220078916554&rd=1&rd=1
Alle Angaben in der Auktion stammen aus der Beschreibung zu dem Gerät oder sind von der Homepage entnommen. Das Gerät stammt aus einem Gewinnspiel, habe es selbst nicht genutzt, sondern nur einmal kurz angehabt. Da ich es nicht gebrauchen kann habe ich es also bei Ebay eingestellt.
Nun meldet sich nach etwa einer Woche nach Auktionsende der Käufer und sagt er könne nur Daten auf das Gerät spielen, bis etwa 300Mb und dann bricht die Übertragung ab. Fazit er kann das nicht gebrauchen und will sein Geld zurück.
Habe ihm gesagt das er ja noch 21 Monate Restgarantie bei Medion hat, wie auch in der Auktion geschrieben und das ich nicht mal weiß ob das ein Defekt ist oder ob das Gerät einfach nur bis 300Mb aufzeichnen kann. Oder, was ja auch möglich wäre, es an einem Problem mit seinem PC oder Software etc. liegt.
Er sagt aber er beruft sich aufs Fernabgesetz und hat 14 Tage Umtauschrecht bei mir. Ich sage ich hab unten auf der Seite geschrieben: Unter Ausschluß von Gewährleistung bei mir - 21 Monate Garantie bei Medion
Habe ihm auch gesagt er soll es bei Medion umtauschen, aber das möchte er garnicht, weil wenn es nicht mehr aufnehmen kann als 300Mb, dann kann er es nicht gebrauchen.
Wenn das aber generell so ist, dann ist es ja auch kein Defekt. Wenn doch, kann er ja ein neues bei Medion bekommen und die Funktion die er möchte ist gegeben.
Was soll ich jetzt tun und ist es wirklich so das ihm das Fernabgesetz das Recht gibt innerhalb von 14 Tagen bei mir das Geld zurück zu verlangen? Unabhängig davon das ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe. Habe doch keinen Mangel oder so verschwiegen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe !!
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...die Fernabsatzregelung (BGB) bezieht sich auf gewerbliche Händler, nicht auf Privatverkäufer. In der Auktion steht aber, dass du als privater Verkäufer bei ebay angemeldet bist - und somit bist du aus dem Schneider. Das wäre ja noch schöner, wenn man nach jedem Kauf erstmal 14 Tage hoffen und bangen müsste, auf dass keine "Geschmacksretour" auf einen zukommt. Damit scheinst du erstmal auf der sicheren Seite zu sein.
Trotzdem noch ein paar Anmerkungen...
"Ausschluss von Gewährleistung" - schön und gut, das entbindet dich aber nicht von der Verpflichtung, eine sachmängelfreie Ware zu liefern, bzw. die Ware darf nur solche Sachmängel haben, die in der Auktion erwähnt sind (auch wenn einige intelligenz-allergische Querulanten sowas grundsätzlich nicht mitlesen))-: Falls das vom Käufer beobachtet "Feature" tatsächlich eine Fehlfunktion darstellt, müsstest du das Gerät zurücknehmen. M.E. ist der Käufer in solchem Fall nicht verpflichtet, die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen.
Die Aufmachung erinnert mich mehr an eine Werbeanzeige als an eine Artikelbeschreibung - mich als Käufer nervt sowas. Ich will kurz und knackig über die Fakten informiert werden, das sollte möglichst übersichtlich sein, nicht dass man so lange scrollen muss. Besser kleinere Schrift nehmen, nicht immer eine Leerzeile dazwischen donnern und den grafischen Firlefanz weg lassen. Ich will nicht unken, aber je aufwändiger die Aufmachung, desto größer das Risiko eines Missverständnisses.
Und noch etwas: Du hast schon weit über 200 Bewertungen, und 100% Positive - das würde ich nicht so ohne weiteres aufs Spiel setzen. Denkbar wäre folgende Einigung: Ihr bewertet euch gegenseitig positiv, du nimmst das Teil zurück, stellst es mit verbesserter Beschreibung noch einmal ein (und kassierst, wenn alles gut geht, einen weiteren positiven Bewertungspunkt).
Mein letzter Absatz ist sicherlich nicht Jedermanns Geschmack, ich möchte es dennoch zu bedenken geben. Recht haben ist das eine, aber der Käufer sitzt dummerweise am längeren Hebel.
CU
Olaf