Habe folgenden Artikel bei Ebay verkauft :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=012&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&viewitem=&item=220078916554&rd=1&rd=1
Alle Angaben in der Auktion stammen aus der Beschreibung zu dem Gerät oder sind von der Homepage entnommen. Das Gerät stammt aus einem Gewinnspiel, habe es selbst nicht genutzt, sondern nur einmal kurz angehabt. Da ich es nicht gebrauchen kann habe ich es also bei Ebay eingestellt.
Nun meldet sich nach etwa einer Woche nach Auktionsende der Käufer und sagt er könne nur Daten auf das Gerät spielen, bis etwa 300Mb und dann bricht die Übertragung ab. Fazit er kann das nicht gebrauchen und will sein Geld zurück.
Habe ihm gesagt das er ja noch 21 Monate Restgarantie bei Medion hat, wie auch in der Auktion geschrieben und das ich nicht mal weiß ob das ein Defekt ist oder ob das Gerät einfach nur bis 300Mb aufzeichnen kann. Oder, was ja auch möglich wäre, es an einem Problem mit seinem PC oder Software etc. liegt.
Er sagt aber er beruft sich aufs Fernabgesetz und hat 14 Tage Umtauschrecht bei mir. Ich sage ich hab unten auf der Seite geschrieben: Unter Ausschluß von Gewährleistung bei mir - 21 Monate Garantie bei Medion
Habe ihm auch gesagt er soll es bei Medion umtauschen, aber das möchte er garnicht, weil wenn es nicht mehr aufnehmen kann als 300Mb, dann kann er es nicht gebrauchen.
Wenn das aber generell so ist, dann ist es ja auch kein Defekt. Wenn doch, kann er ja ein neues bei Medion bekommen und die Funktion die er möchte ist gegeben.
Was soll ich jetzt tun und ist es wirklich so das ihm das Fernabgesetz das Recht gibt innerhalb von 14 Tagen bei mir das Geld zurück zu verlangen? Unabhängig davon das ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe. Habe doch keinen Mangel oder so verschwiegen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe !!
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...die Fernabsatzregelung (BGB) bezieht sich auf gewerbliche Händler, nicht auf Privatverkäufer. In der Auktion steht aber, dass du als privater Verkäufer bei ebay angemeldet bist - und somit bist du aus dem Schneider. Das wäre ja noch schöner, wenn man nach jedem Kauf erstmal 14 Tage hoffen und bangen müsste, auf dass keine "Geschmacksretour" auf einen zukommt. Damit scheinst du erstmal auf der sicheren Seite zu sein.
Trotzdem noch ein paar Anmerkungen...
"Ausschluss von Gewährleistung" - schön und gut, das entbindet dich aber nicht von der Verpflichtung, eine sachmängelfreie Ware zu liefern, bzw. die Ware darf nur solche Sachmängel haben, die in der Auktion erwähnt sind (auch wenn einige intelligenz-allergische Querulanten sowas grundsätzlich nicht mitlesen))-: Falls das vom Käufer beobachtet "Feature" tatsächlich eine Fehlfunktion darstellt, müsstest du das Gerät zurücknehmen. M.E. ist der Käufer in solchem Fall nicht verpflichtet, die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen.
Die Aufmachung erinnert mich mehr an eine Werbeanzeige als an eine Artikelbeschreibung - mich als Käufer nervt sowas. Ich will kurz und knackig über die Fakten informiert werden, das sollte möglichst übersichtlich sein, nicht dass man so lange scrollen muss. Besser kleinere Schrift nehmen, nicht immer eine Leerzeile dazwischen donnern und den grafischen Firlefanz weg lassen. Ich will nicht unken, aber je aufwändiger die Aufmachung, desto größer das Risiko eines Missverständnisses.
Und noch etwas: Du hast schon weit über 200 Bewertungen, und 100% Positive - das würde ich nicht so ohne weiteres aufs Spiel setzen. Denkbar wäre folgende Einigung: Ihr bewertet euch gegenseitig positiv, du nimmst das Teil zurück, stellst es mit verbesserter Beschreibung noch einmal ein (und kassierst, wenn alles gut geht, einen weiteren positiven Bewertungspunkt).
Mein letzter Absatz ist sicherlich nicht Jedermanns Geschmack, ich möchte es dennoch zu bedenken geben. Recht haben ist das eine, aber der Käufer sitzt dummerweise am längeren Hebel.
CU
Olaf
Mit der Bewertung ist das sicher ein Problem, aber nehme ich das Gerät zurück, sitze ich auf den Einstellgebühren und auf der Verkaufsprovision. Da ich das Gerät in zwei Kategorien eingestellt habe, sind das immerhin mit Verkaufsprovision etwa 25 Euro. Schon schmerzhaft. Was die Artikelbeschreibung betrifft gebe ich Dir schon Recht, da lasse ich mich manchmal etwas hinreißen. Werde mir zukünftig Mühe geben, es nicht ganz so bunt und dafür übersichtlicher zu gestalten.
Danke für Deine Antwort !!! Gruß Kai
...und das hatte ich auch nicht bedacht. Ich hab bislang immer nur Kleckerkram verkauft, für 25 cent(!) Einstellgebühr zzgl. Provision. Und noch etwas fällt mir dazu ein: So wie der Käufer drauf ist, fordert der auch noch die Versandkosten zurück - und dann hast du wieder die Wahl, übernehme ich die jetzt auch noch, oder leiste ich mir einen Negativ-Bewertungspunkt.
Dann würde ich folgendes empfehlen: Mache dem Käufer höflich und diplomatisch klar - es darf nicht schulmeisterlich rüberhkommen - dass die Fernabsatzregelung hier nicht anwendbar ist. Als Zeichen guten Willens könntest du dich zuvor beim Medion-Support nach möglichen Ursachen für das 300-MB-Problem erkundigen um dem Käufer ein Behalten des Gerätes schmackhaft zu machen (wenn du großes Pech hast, bereut er den Kauf sowieso und sucht nach Pseudo-Mängeln).
Um noch einmal auf die Artikelbeschreibung zurückzukommen - ist jetzt nur eine Theorie von mir, aber es könnte was dran sein: Je mehr du versuchst, deine Beschreibung auf eine vordergründige Art "attraktiv" oder "werbewirksam" zu machen, desto mehr lockst du "windige" Käufer damit an. Leute, die nicht richtig lesen, geschweige denn sinnentnehmend verstehen, Hauptsache alles ist schön bunt. Allein diese Halbwahrheit mit dem 14-Tage-Rückgaberecht zeigt, dass du an einen solchen Flunkie geraten bist.
Bei mir sind alle Artikelbeschreibungen "schwarz auf weiß", Arial, Schriftgröße 12. Als einziges optisches Highlight benutze ich Fettschrift - aber nicht etwa, um bestimmte Vorzüge besonders zu hervorzuheben, sondern eher um auf Teilaspekte aufmerksam zu machen, die sonst leicht übersehen werden. Z.B. würde ich "ohne Originalverpackung" immer fett schreiben - sonst lesen die Leute nur "Originalvepackung" und meckern später rum, dass der schöne bunte Herstellerkarton nicht dabei war. Das gleiche kann dir passieren, wenn du die fehlende OVP gar nicht erwähnst.
Wer unbedingt meckern will, kann natürlich trotzdem meckern - vor sowas ist man bei ebay nie gefeit. Mir stehen jedenfalls von Fall zu Fall die Haare zu Berge, wenn ich mir die negativen Bewertungen von Verkäufern ansehe. Zu 90% geht das auf die Kappe des Käufers, der negativ bewertet hat. Die Leute lesen die Auktionen nicht, erstmal fröhlich drauflosbieten, und wenn man dann dummerweise den Zuschlag erhalten hat, wird mit großem Erfindergeist nach Mängeln gesucht...
CU
Olaf
Hast du schonmal bei jemandem nicht gekauft, weil er nicht 100 sondern 99,9% positiv hatte?
Ich kaufe nicht, wenn bei 2000 Bewertungen 98,6% positiv sind.
Es passiert schon mal, das man sich mit jemandem nicht versteht, oder der Käufer einfach ein ####### ist.
mfg Diddy
Es geht nicht um mein Kaufverhalten. Ich habe neulich bei einem gekauft, der nur 85% Positive hatte - kann schnell passieren, wenn man erst wenige Transaktionen hatte. Ich habe mir die paar Negativen im Detail angeschaut und dabei festgestellt, was das für Schnarchnasen gewesen sein müssen - damit war die Sache für mich gut.
Nur schließe ich nicht von mir selbst auf andere... es gibt ebayer mit mehreren Tausend Transaktionen und Null Negativen (ist natürlich selten). Deswegen würde ich die 100% nicht leichtfertig aufgeben.
CU
Olaf
Also ich habe auch positive Bewertungen von 98,6 % und nur, weil ich einen Verkäufer aus England schlecht bewertet habe!
Ich hatte eine Strickmaschine bestellt und extra für gute und Bruchsichere Verpackung 15 Euro gezahlt. Was ankam war Schrot mit einer dünnen Lage Folie, einem viel zu kleinen Karton. Das ging über Wochen mit dem Schriftwechsel. Bis mir der Kragen platzte, der Endeffekt war eine sauschlechte Bewertung mit der Bemerkung ich würde dem Verkäufer eine kaputte Maschine unterschieben, aber diese Maschinen gibt es nur in England!
Verhandlung mit EBAY: Der Text der Bewertung wurde bei mir gestrichen, der schlechte Punkt blieb und der Verkäufer in England hat es geschafft dass seine schlechte Bewertung ganz gestrichen wurde! (Jetzt nach 2 Jahren ist er endlich unter diesem Namen bei EBAY ausgeschieden)
Die Quintessenz: Ich schau mir erst mal das Konto an und lese ganz genau die einzelnen Bewertungen, besonders wenn es um höhere Beträge geht.
Waltraud
Du hast über 200 Bewertungen in 2 Jahren, davon die wenigsten von Käufern. Aber: Schon bei Verkäufen, die geringer sind als deine, gehen deutsche Gerichte regelmäßig von einer unternehmerischen Tätigkeit aus. Das bedeutet, das du zwar keine Gewerbetreibender bist, aber dennoch die Pflichten eines Unternehmers hast. Als da wären: Widerufsbelehrung, Gewährleistung.....
Wobei bei einer Nichtanzeige der Widerrufsbelehrung dem Käufer gegenüber diese ein klein wenig verlängert wird - ungefähr ins unendliche. Versuche eine gütliche Einigung mit dem Käufer, denn dummerweise finde ich keinen Hinweis:
Privatverkauf, keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme. Damit bist du haftbar - aber voll!
> dummerweise finde ich keinen Hinweis:
> Privatverkauf, keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme.
In den Angaben zum Verkäufer steht: "angemeldet als privater Verkäufer". Damit hat sich das Thema Gewährleistung oder Rücknahme schon mal erledigt. Garantie ist sowieso freiwillig, da braucht man nichts auszuschließen. Viel interessanter für potenzielle Käufer ist die Restgarantie bei Medion.
Fake23 hat in exakt 3 Jahren 36 Bewertungen von Käufern(!) erhalten - macht im Schnitt 1 verkaufter Artikel pro Monat. Wenn das ein Richter als "unternehmerische Tätigkeit" einstuft, wohl gar noch mit der Absicht darauf eine Existenz zu gründen, muss er sich ernsthaft fragen, was er vor der Verhandlung geraucht hat.
CU
Olaf
Habe unten auf der Seite den Vermerk "unter Ausschluß von Gewährleistung" stehen.
Gebe zu das es vielleicht nicht sofort zu sehen ist, aber es steht bei "Rücknahme und weitere Angaben" wo es auch hingehört und dort kann und sollte man vllt auch schauen. Aber wie auch immer, mit einem gewerblichen Verkäufer bin ich nun wirklich nicht zu vergleichen.
Das es sich um einen Privatverkauf handelt, darauf muß ich nicht nochmal gesondert hinweisen. Manche schreiben wirklich abenteuerliche Dinge, von wegen "neuem EU - Recht" etc. Alles Quatsch, da habe ich mich wirklich informiert. Habe den oben genannten Satz in der Artieklbeschreibung und mehr wird auch nicht benötigt.
War einfach verunsichert, da der Verkäufer nun behauptet, es sei ein Irrtum das ich die Gewährleistung ausschließen kann und ich könnte angeblich schreiben was ich will. Aber ich danke Olaf für seine Kompetente Hilfe und ich bin in meiner Meinung, was den rechtlichen Aspekt angeht, bestärkt worden.
Was ich nun mache wird sich sicher aus dem morgigen Gespräch mit dem Käufer ergeben. Bin aber geneigt den Player NICHT zurück zu nehmen. Obwohl man bisher immer mit mir reden konnte, aber der Käufer kam gleich so unwirsch auf mich zu und stellte solch nachweislich falsche Behauptungen auf, das es mir irgendwie vergangen ist.
Außerdem betonte er, gleich nach dem Kauf, das er den Player sofort bräuchte weil er in 2 Tagen nach Frankfurt fährt und ich habe mich extra noch beeilt und sogar aus eigener Tasche einen teureren Versand bezahlt, nur damit er den Player rechtzeitig hat. Nun ist seine Reise nach Frankfurt vorbei und mir scheint es so als ob er den Player deshalb nicht mehr haben will.
Er wollte auch gleich nach dem Kauf meine Telefonnummer haben, die ich ihm blöderweise noch gegeben habe und stellte mir total viele Fragen zu dem Player. Denke er war sich garnicht so klar was er da gekauft hat und wenn hätte er vllt vor der Abgabe eines Gebotes (Kaufpreis Vorschlag) fragen sollen.
Im Nachhinein hat er wohl gemerkt das der Player garnicht das kann, was er sich vorgestellt hat und nun versucht er ihn madig zu machen.
Ich weiß nur das der Player 299 Euro wert ist und er noch 21 Monate Garantie bei Medion hat. Der Player ist sogar noch OVP gewesen. Hab ihn wirklich nur einmal ausgepackt um zu gucken ob er läuft. Denke nicht das es gerechtfertigt ist, jetzt so einen Aufstand bei mir zu machen.
Da bin ich ganz auf deiner Seite. Das sehe ich genau so.
Das mit der Telefonnummer war sicherlich voreilig - dass der Käufer nun meint diese als kostenfreie "Support-Hotline" missbrauchen zu dürfen, zeigt einmal mehr, wes Geistes Kind dieser Mensch ist. Du hast groß und breit erklärt, dass du das Gerät nur einmal kurz ausprobiert hast um zu sehen, ob es "funzt". Wie sollst du nun auf spezielle Bedienungsfragen eine Antwort parat haben? Zumal du weder das Gerät noch die Anleitung dazu zuhause hast.
Wenn jemand bei mir ein technisches Gerät kauft, bin ich grundsätzlich dazu bereit, auch nach abgeschlossener Transaktionsabwicklung bei Problemen weiter zu helfen - nur muss das alles im Rahmen bleiben. Wenn der Käufer vollen Support wünscht, muss er eben im Fachhandel kaufen - und 299 Euronen dafür ablatzen. Dann kann er mit Fragen herumnerven so viel er will.
> dass er den Player sofort bräuchte weil er in 2 Tagen nach Frankfurt fährt und ich habe mich extra noch beeilt
> und sogar aus eigener Tasche einen teureren Versand bezahlt, nur damit er den Player rechtzeitig hat.
So ganz allmählich wäre es an der Zeit, dir eine positive Bewertung zu verpassen :-(
CU
Olaf
Die Rücknahme ja, aber auch ein Privatverkäufer muss, wenn er keine Gewährleistung geben will, diese explizit ausschließen.
Stimmt - sorry. Der Hinweis "privater Verkäufer" allein reicht hierfür nicht aus. Der Ausschluss der Gewährleistung muss darüber hinaus im Auktionstext stehen.
Glücklicherweise hat fake23 das gemacht, und zwar an genau der von ebay dafür vorgesehenen Stelle. Dort steht auch noch einmal der Hinweis auf die (Rest-)Garantie bei Medion. Darüber hinaus scheint dieser spezielle Fall ohnehin kein Gewährleistungsfall zu sein - ich tippe entweder auf Anwenderfehler oder gurkenhaft installierte Software...
CU
Olaf
Nein, Olaf, das reicht nicht. Nach der aktuellen Gesetzeslage muss auch der private Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung leisten, er kann diese allerdings im Gegensatz zum gewerblichen Anbieter ausschließen, muss dies aber explizit tun. Eine Anmeldung als privater Verkäufer reicht nicht.
>Fake23 hat in exakt 3 Jahren 36 Bewertungen von Käufern(!) erhalten - macht im Schnitt 1 verkaufter Artikel pro Monat. Wenn das ein Richter als "unternehmerische Tätigkeit" einstuft, wohl gar noch mit der Absicht darauf eine Existenz zu gründen, muss er sich ernsthaft fragen, was er vor der Verhandlung geraucht hat. Diese Urteile sind nicht meine Idee, in der c't gabs darüber schon mehrere ausführliche Artikel. Und egal wie man sich über Gerichtsurteile aufregt - es ist nun mal so, da kannst du nichts machen.
und @fake23: Ob diese kleine, versteckte Angabe als ausreichend angesehen wird, bezweifele ich. Allerdings wird das ja erst wichtig, falls dein Käufer vor Gericht gehen sollte. Und wie schon gesagt wurde: Falls dir der Fehler, wenn es denn einer ist, bekannt war, musst du das Gerät sowieso zurücknehmen
Schade, dass du nicht mehr an den Inhalt erinnern kannst. :-(
Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Punkte herauskristallisieren, an denen sich eine Unternehmereigenschaft feststellen lässt:
- gleichartige Waren
- Neuwaren
- mehr als 40 Verkäufe innerhalb von wenigen Monaten
- Powersellerstatus
- eigene AGB
Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm
Ist nur meine bescheiden Meinung.
Das Gerät hat nicht die von Dir zugesicherten Eigenschaften.
Also holger, ich empfinde diese Angabe nicht als versteckt. Steht unter "Rücknahme und weitere Angaben" und da gehört sie auch hin. Wer sich bei Ebay, bzw mit der Erstellung eines Angebotes auskennt, der weiß auch das man unter diesem Punkt nur die normale Schriftgröße und keine Fettschrift zur Verfügung hat.
Außerdem schau doch mal in andere Angebote oder einfach nur mal kurz in die Fernsehwerbung, solche oder ähnliche Hinweise werden dort gern so klein gedruckt oder kurz eingeblendet, das man schon ein Gott sein muß oder Adleraugen haben, um zu wissen was da steht. Denke mein HInweis ist im Gegensatz dazu noch gut zu finden und auch zu lesen.
Und selbstverständlich habe ich nicht gewußt das irgendetwas mit dem Gerät nicht stimmt, das ist mir den Ärger garnicht wert, so etwas zu verschweigen. Im Gegenteil, gehe nicht mal davon aus das ein Defekt vorliegt. Glaube eher an einen Anwenderfehler oder fehlerhafte Software etc. Vielleicht ist die Funktion aber auch einfach so vorgesehen, ich weiß es nicht.
Und an Peterson, welche Funktion habe ich denn zugesichert, die nun nicht funktioniert? Habe doch nur geschrieben was in der Beschreibung zu dem Gerät und auf der Medion Homepage zu finden war. Das kann doch wohl kaum falsch sein, oder??? Und ich habe im Angebot oben nur erwähnt das der Player, laut Aussage von Medion, ANALOG aufzeichnen kann und schreibe sogar noch unter "Fragen und Antworten" das ich glaube das eine Videoaufzeichnung möglich ist, ich diese Funktion aber nicht versprechen kann und auch nicht weiß welche externen Geräte da überhaupt in Frage kommen.
Abgesehen davon, das eine Videoaufzeichnung ja sogar funktioniert, das es nur bis 300Mb geht ist sicher nicht mein Fehler und auch nichts was ich versprochen habe, wenn wie schon erwähnt nicht sowieso ein Anwenderfehler vorliegt.
Gruß KAi
Wenn er schon bezahlt hat ist gut - einfach machen lassen.
Bei >200 positiven Bewertungen wird eine neg. schon nicht schaden. Und gibt es bei eBay auch die Funktion, dass man Bewertungen kommentieren kann? Falls ja einfach kurz erläutern, warum er Dir neg. gab.
M
F
G
Sopur
Da bei Ebay Vorkasse die Regel ist, hat er natürlich schon bezahlt. Anders hätte ich es auch garnicht gemacht. Und ein Kommentar zu einer Bewertung abzugeben ist auch möglich. Leider sind dann meine 100% futsch und es schaut auch nicht jeder extra ins Bewertungsprofil um nachzulesen warum negativ bewertet wurde. Aber damit kann ich leben und auch mit einer negativen Bewertung habe ich ja noch ein sehr gutes Bewertungsprofil.
Wenn man das alles so liest, so muss man offenbar erst einige Semester Jura studieren um bei Ebay etwas zu verkaufen ohne danach schlaflose Nächte zu haben.
Ich verkaufe grundsätzlich nichts oder aber höchst selten etwas und dann nur, wenn der Verkäufer den Gegenstand selbst abholt. Entsorgen macht am wenigsten Aerger.
Selbst verschenken ist nicht ohne Probleme: Ich hatte mal einem Kollegen einen PC geschenkt und nach ca. 8 Monate hatte er mir den PC wieder zurück gebracht mit dem Argument, dass er nicht mehr richtig funktioniert. Es gibt eben auch noch dumme Leute...............
Gruss roni
Hi roni,
das ist alles nicht die Schuld von ebay, sondern liegt an den bekloppten BGB-Änderungen zum 1. Januar 2002, die aufgrund entsprechender EU-Richtlinien unumgänglich waren. "Gewährleistung" wenn ein Privatverkäufer alten Krempel gebraucht abstoßen will, ich glaube es hackt...
Seitdem stehen nun in fast jeder Privatauktion - zumindest wenn es um Technik geht - so unbeholfene pseudo-juristische Formulierungen wie "Nach neuem EU-Recht muss ich die Gewährleistungsgarantie ausschließen weil ich bin Privatmensch" *LOL*. Ich schreibe immer: "Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen da Privatverkauf" - ob das juristisch hieb- und stichfest ist, keine Ahnung.
Bei Büchern weise ich zusätzlich noch darauf hin, dass die Buchpreisbindung nicht besteht, weil ich die Bücher von privat und vor allem gebraucht verkaufe. Und schließlich hoffe ich, dass die geneigten Kaufinteressen vor lauter Rechtsverdreher-Geschwafel und Paragrafenquacksalber-Wortgeschiss noch die Artikelbeschreibung finden können.
Politiker sind halt Traumtänzer.
CU
Olaf
@Olaf:
Hi,
ich hab auch so eine Standardformulierung bzgl Rücknahme und Gewährleistung die ich immer mit reinpacke und da musste ich doch kürzlich in einem Forum für Rechtsfragen bzgl ebay lesen, dass man solche Standardformulierungen im Zweifelsfalle sogar als AGB auslegen kann und man dadurch das Gegenteil des Beabsichtigten erreichen kann. Aber wenn es stimmt, dass ich auch als Privatverkäufer Rücknahme und Gewährleistung explitzit ausschliessen muss (stimmt das überhaupt?), soll ich mir dann für jede Auktion einen anderen Text einfallen lassen ?
Wie jemand weiter oben bereits erwähnt hat, mittlerweile muss man schon quasi Jurist sein, um Online-Auktionen mitzumachen.
@fake 23
ich würde das Teil auch nicht zurück nehmen, ausser gegen vollständige Kostenübernahme aller Gebühren, Versandkosten, Auslagen und ev. sogar Gewinnverlust etc. pp, ansonsten würde ich dem Typ freundlich aber bestimmt seine Rechte erklären und ob 99,9 oder 100% ist nun echt kein Beinbruch, ev. fällt mathematisch eine neg. Bewertung bei 200 sogar gar nicht ins Gewicht, keine Ahnung?
cu
Ralf
Leider schon Ralf....dürfte damit wohl so bei 99,5% liegen. Habs nicht ausgerechnet, sondern geschätzt. Könnte aber wetten das Olaf es genau weiß, der is nämlich ein ganz schlauer ;-) und das meine ich wirklich als Kompliment. Habe schon viele, sehr gute Postings von ihm gelesen.
Aber genug des Lobes. Also ich freue mich das hier doch so viele meiner Meinung sind und ich anscheinend mit meiner Auffassung nicht allein da stehe. Bekräftigt mich in meinem Entschluss. Danke nochmal an alle für Ihre Antworten und ich werde euch gern auf dem laufenden halten, bin sehr gespannt wie die Sache weiter geht.
Gruß Kai
Grüß dich Ralf,
dass du als Privatverkäufer die Gewährleistung explizit ausschließen musst, das stimmt leider. Für die Rücknahme gilt das AFAIK nicht - ich packe es sicherheitshalber immer mit rein. Man sollte aber unbedingt "Gewährleistung" schreiben, wenn man Gewährleistung meint - "Garantie" ist Quatsch. Das ist eine rein freiwillige Leistung, die nicht durch Gesetze geregelt ist. OK - wenn jemand eine Garantie gibt, dann ist er auch dazu verpflichtet, aber sie überhaupt zu geben ist freiwillig.
> dass man solche Standardformulierungen im Zweifelsfalle sogar als AGB auslegen kann
> und man dadurch das Gegenteil des Beabsichtigten erreichen kann.
Das halte ich für extrem spitzfindig, um nicht zu sagen: an den Haaren herbeigezogen. Vor allem ist es ein Widerspruch in sich - ich erkläre mich zum Privatverkäufer, und die Tatsache, dass ich das öfter tue, macht mich plötzlich zum Gewerbetreibenden? Das ist doch grober Unfug. Wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du die Formulierung jedes Mal etwas variieren, aber ich möchte doch stark bezweifeln, dass das wirklich notwendig ist.
Davon ab: das Vorhandensein von AGBs ist lediglich ein(!) Indiz für eine Geschäftstätigkeit, da müsste noch mehr zusammenkommen - Charlie62 hat das weiter oben sehr schön aufgelistet: http://www.nickles.de/thread_cache/538201166.html - unbedingt lesen: den Link zu "Internetrecht Rostock".
CU
Olaf
Hi Olaf
Ich will damit die Schuld nicht ebay in die Schuhe schieben.
Ein mögliche Lösung wäre, wenn ebay selbst eine gesetzes konforme Anleitung veröffentlichen würde und die heiklen Punkte umschreiben würde.
z.B. 1. Keine Rrücknahme durch den Verkäufer
2. Privatverkauf
3. Keine Garantie
5. Rückgabe möglich
4. Gerät wird gegen Unkostenbeitrag zurück genommen
X. etc.
So könnte ich bei einem Verkauf angeben: siehe Bedingungen (oder wie immer das heissen soll) ebay 1, 2, 3
So dürfte alles klar sein und ein Käufer weiss, auf was er sich einlässt.
Gruss roni
...wenn es bei ebay eine solche gesetzeskonforme Erklärung als Mustertext irgendwo im Hilfebereich sogar gäbe. Entdeckt habe ich sie bislang noch nicht, aber das muss noch nichts heißen *g*.
CU
Olaf
Mich wundert zwar nicht mehr viel, aber sowas würde mich schon wundern ;-)
Besser übrigens noch und zwar für alle beteiligen wäre das ganze per CheckBox zu regeln, dann könnte der Verkäufer einfach die betreffenden Punkte aktivieren oder deaktivieren und potentielle Käufer auch gezielt danach suchen bzw. z.B. Auktionen ohne Rücknahmeoption oder mit Gewährleistungsausschluß von vornherein rausfiltern...
Gruß
bor
...wobei ich private Verkäufer ohne Gewährleistung und Rücknahmeoption i.d.R. nicht kategorisch ausschließen möchte, außer vielleicht bei Sachen, die so wertvoll sind, dass man eh überlegen muss, ob es ratsam ist, die über ebay zu holen. Ansonsten gebe ich gern auch Privatverkäufern eine Chance - bin ja selber einer :-) - wenn das Bewertungsprofil nicht allzu abstoßend aussieht. Muss man abwägen, i.d.R. sind Privatauktionen im Ergebnis günstiger - wenn man denn den "Zuschlag" bekommt.
Bei mir ist der Ablauf immer so: Ich gebe meine Suchbegriffe bei ebay ein, parke meinen Finger auf der Taste "Steuerung" und öffne alle Suchergebnisse in Tabs. Die grase ich dann alle einzeln ab und schau mir Angebotsformen, Preise und Verkäuferprofile an. Wenn mir ein Profil nicht zusagt - z.B. weil ich einen bestimmten Artikel partout nicht von einem Privatmenschen gebraucht kaufen möchte - dann klappe ich den Tab eben wieder zu.
CU
Olaf
Das könnte man ja individuell für jede Suche auswählen oder ggf. in der erweiterten einbauen...
Also, ich denke, das wesentliche hierzu ist von verschiedenster Seite ja schon gesagt. Der Käufer hat bei dir einen Kaufvertrag abgeschlossen, der - vorausgesetzt, das Gerät hat keinen Fehler - bindend ist. Da du ja - wie hier dargestellt - als Privatverkäufer auftrittst, die Gewährleistung explizit ausgeschlossen hast, dann kann der Käufer nur mit deinem Einverständnis vom Kauf zurücktreten. Da kannst du ihm einen freundlichen Brief schreiben, in dem steht, dass das Gerät ja fehlerfrei sei (dass dem nicht so ist, müsste er beweisen), du daher rechtlich nicht verpflichtet seist, das Gerät zurückzunehmen. Aber - um ihm entgegenzukommen, seist du bereit, das Gerät zurückzunehmen wenn er dir ein entsprechendes Nutzungsentgelt und die gesamten bei dir angefallenen Kosten einschließlich deines Aufwandes erstattet. Ich denke, dabei könnte einiges zusammenkommen, sicherlich ca. 100 Euro oder mehr. Das biete ihm an und auf nichts anderes lässt du dich ein. Wenn er das akzeptieren sollte, dann warte, bis er das Gerät zurückgeschickt hat, prüfe es genau auf Fehlerfreiheit und überweise ihm auf sein Konto dann den Differenzbetrag.
Wie gesagt, das ist das einzige Kulanz-Angebot, das du ihm machen kannst!
Gruß Jürgen