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Käufer will Geld zurück, aber bin mir keiner Schuld bewußt!!

Fake23 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe folgenden Artikel bei Ebay verkauft :

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=012&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&viewitem=&item=220078916554&rd=1&rd=1

Alle Angaben in der Auktion stammen aus der Beschreibung zu dem Gerät oder sind von der Homepage entnommen. Das Gerät stammt aus einem Gewinnspiel, habe es selbst nicht genutzt, sondern nur einmal kurz angehabt. Da ich es nicht gebrauchen kann habe ich es also bei Ebay eingestellt.

Nun meldet sich nach etwa einer Woche nach Auktionsende der Käufer und sagt er könne nur Daten auf das Gerät spielen, bis etwa 300Mb und dann bricht die Übertragung ab. Fazit er kann das nicht gebrauchen und will sein Geld zurück.

Habe ihm gesagt das er ja noch 21 Monate Restgarantie bei Medion hat, wie auch in der Auktion geschrieben und das ich nicht mal weiß ob das ein Defekt ist oder ob das Gerät einfach nur bis 300Mb aufzeichnen kann. Oder, was ja auch möglich wäre, es an einem Problem mit seinem PC oder Software etc. liegt.

Er sagt aber er beruft sich aufs Fernabgesetz und hat 14 Tage Umtauschrecht bei mir. Ich sage ich hab unten auf der Seite geschrieben: Unter Ausschluß von Gewährleistung bei mir - 21 Monate Garantie bei Medion

Habe ihm auch gesagt er soll es bei Medion umtauschen, aber das möchte er garnicht, weil wenn es nicht mehr aufnehmen kann als 300Mb, dann kann er es nicht gebrauchen.

Wenn das aber generell so ist, dann ist es ja auch kein Defekt. Wenn doch, kann er ja ein neues bei Medion bekommen und die Funktion die er möchte ist gegeben.

Was soll ich jetzt tun und ist es wirklich so das ihm das Fernabgesetz das Recht gibt innerhalb von 14 Tagen bei mir das Geld zurück zu verlangen? Unabhängig davon das ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe. Habe doch keinen Mangel oder so verschwiegen.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe !!

Olaf19 charlie62 „ Die Rücknahme ja, aber auch ein Privatverkäufer muss, wenn er keine...“
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Stimmt - sorry. Der Hinweis "privater Verkäufer" allein reicht hierfür nicht aus. Der Ausschluss der Gewährleistung muss darüber hinaus im Auktionstext stehen.

Glücklicherweise hat fake23 das gemacht, und zwar an genau der von ebay dafür vorgesehenen Stelle. Dort steht auch noch einmal der Hinweis auf die (Rest-)Garantie bei Medion. Darüber hinaus scheint dieser spezielle Fall ohnehin kein Gewährleistungsfall zu sein - ich tippe entweder auf Anwenderfehler oder gurkenhaft installierte Software...

CU
Olaf

Autsch Holle charlie62
Nimms zurück peterson