Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Käufer will Geld zurück, aber bin mir keiner Schuld bewußt!!

Fake23 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe folgenden Artikel bei Ebay verkauft :

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=012&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&viewitem=&item=220078916554&rd=1&rd=1

Alle Angaben in der Auktion stammen aus der Beschreibung zu dem Gerät oder sind von der Homepage entnommen. Das Gerät stammt aus einem Gewinnspiel, habe es selbst nicht genutzt, sondern nur einmal kurz angehabt. Da ich es nicht gebrauchen kann habe ich es also bei Ebay eingestellt.

Nun meldet sich nach etwa einer Woche nach Auktionsende der Käufer und sagt er könne nur Daten auf das Gerät spielen, bis etwa 300Mb und dann bricht die Übertragung ab. Fazit er kann das nicht gebrauchen und will sein Geld zurück.

Habe ihm gesagt das er ja noch 21 Monate Restgarantie bei Medion hat, wie auch in der Auktion geschrieben und das ich nicht mal weiß ob das ein Defekt ist oder ob das Gerät einfach nur bis 300Mb aufzeichnen kann. Oder, was ja auch möglich wäre, es an einem Problem mit seinem PC oder Software etc. liegt.

Er sagt aber er beruft sich aufs Fernabgesetz und hat 14 Tage Umtauschrecht bei mir. Ich sage ich hab unten auf der Seite geschrieben: Unter Ausschluß von Gewährleistung bei mir - 21 Monate Garantie bei Medion

Habe ihm auch gesagt er soll es bei Medion umtauschen, aber das möchte er garnicht, weil wenn es nicht mehr aufnehmen kann als 300Mb, dann kann er es nicht gebrauchen.

Wenn das aber generell so ist, dann ist es ja auch kein Defekt. Wenn doch, kann er ja ein neues bei Medion bekommen und die Funktion die er möchte ist gegeben.

Was soll ich jetzt tun und ist es wirklich so das ihm das Fernabgesetz das Recht gibt innerhalb von 14 Tagen bei mir das Geld zurück zu verlangen? Unabhängig davon das ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe. Habe doch keinen Mangel oder so verschwiegen.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe !!

Autsch Holle charlie62
Nimms zurück peterson
Olaf19 Ralf103 „@Olaf: Hi, ich hab auch so eine Standardformulierung bzgl Rücknahme und...“
Optionen

Grüß dich Ralf,

dass du als Privatverkäufer die Gewährleistung explizit ausschließen musst, das stimmt leider. Für die Rücknahme gilt das AFAIK nicht - ich packe es sicherheitshalber immer mit rein. Man sollte aber unbedingt "Gewährleistung" schreiben, wenn man Gewährleistung meint - "Garantie" ist Quatsch. Das ist eine rein freiwillige Leistung, die nicht durch Gesetze geregelt ist. OK - wenn jemand eine Garantie gibt, dann ist er auch dazu verpflichtet, aber sie überhaupt zu geben ist freiwillig.

> dass man solche Standardformulierungen im Zweifelsfalle sogar als AGB auslegen kann
> und man dadurch das Gegenteil des Beabsichtigten erreichen kann.


Das halte ich für extrem spitzfindig, um nicht zu sagen: an den Haaren herbeigezogen. Vor allem ist es ein Widerspruch in sich - ich erkläre mich zum Privatverkäufer, und die Tatsache, dass ich das öfter tue, macht mich plötzlich zum Gewerbetreibenden? Das ist doch grober Unfug. Wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du die Formulierung jedes Mal etwas variieren, aber ich möchte doch stark bezweifeln, dass das wirklich notwendig ist.

Davon ab: das Vorhandensein von AGBs ist lediglich ein(!) Indiz für eine Geschäftstätigkeit, da müsste noch mehr zusammenkommen - Charlie62 hat das weiter oben sehr schön aufgelistet: http://www.nickles.de/thread_cache/538201166.html - unbedingt lesen: den Link zu "Internetrecht Rostock".

CU
Olaf