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Käufer will Geld zurück, aber bin mir keiner Schuld bewußt!!

Fake23 / 30 Antworten / Flachansicht Nickles

Habe folgenden Artikel bei Ebay verkauft :

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=012&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&viewitem=&item=220078916554&rd=1&rd=1

Alle Angaben in der Auktion stammen aus der Beschreibung zu dem Gerät oder sind von der Homepage entnommen. Das Gerät stammt aus einem Gewinnspiel, habe es selbst nicht genutzt, sondern nur einmal kurz angehabt. Da ich es nicht gebrauchen kann habe ich es also bei Ebay eingestellt.

Nun meldet sich nach etwa einer Woche nach Auktionsende der Käufer und sagt er könne nur Daten auf das Gerät spielen, bis etwa 300Mb und dann bricht die Übertragung ab. Fazit er kann das nicht gebrauchen und will sein Geld zurück.

Habe ihm gesagt das er ja noch 21 Monate Restgarantie bei Medion hat, wie auch in der Auktion geschrieben und das ich nicht mal weiß ob das ein Defekt ist oder ob das Gerät einfach nur bis 300Mb aufzeichnen kann. Oder, was ja auch möglich wäre, es an einem Problem mit seinem PC oder Software etc. liegt.

Er sagt aber er beruft sich aufs Fernabgesetz und hat 14 Tage Umtauschrecht bei mir. Ich sage ich hab unten auf der Seite geschrieben: Unter Ausschluß von Gewährleistung bei mir - 21 Monate Garantie bei Medion

Habe ihm auch gesagt er soll es bei Medion umtauschen, aber das möchte er garnicht, weil wenn es nicht mehr aufnehmen kann als 300Mb, dann kann er es nicht gebrauchen.

Wenn das aber generell so ist, dann ist es ja auch kein Defekt. Wenn doch, kann er ja ein neues bei Medion bekommen und die Funktion die er möchte ist gegeben.

Was soll ich jetzt tun und ist es wirklich so das ihm das Fernabgesetz das Recht gibt innerhalb von 14 Tagen bei mir das Geld zurück zu verlangen? Unabhängig davon das ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe. Habe doch keinen Mangel oder so verschwiegen.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe !!

Autsch Holle charlie62
Nimms zurück peterson
Fake23 peterson „Nimms zurück“
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Also holger, ich empfinde diese Angabe nicht als versteckt. Steht unter "Rücknahme und weitere Angaben" und da gehört sie auch hin. Wer sich bei Ebay, bzw mit der Erstellung eines Angebotes auskennt, der weiß auch das man unter diesem Punkt nur die normale Schriftgröße und keine Fettschrift zur Verfügung hat.

Außerdem schau doch mal in andere Angebote oder einfach nur mal kurz in die Fernsehwerbung, solche oder ähnliche Hinweise werden dort gern so klein gedruckt oder kurz eingeblendet, das man schon ein Gott sein muß oder Adleraugen haben, um zu wissen was da steht. Denke mein HInweis ist im Gegensatz dazu noch gut zu finden und auch zu lesen.

Und selbstverständlich habe ich nicht gewußt das irgendetwas mit dem Gerät nicht stimmt, das ist mir den Ärger garnicht wert, so etwas zu verschweigen. Im Gegenteil, gehe nicht mal davon aus das ein Defekt vorliegt. Glaube eher an einen Anwenderfehler oder fehlerhafte Software etc. Vielleicht ist die Funktion aber auch einfach so vorgesehen, ich weiß es nicht.

Und an Peterson, welche Funktion habe ich denn zugesichert, die nun nicht funktioniert? Habe doch nur geschrieben was in der Beschreibung zu dem Gerät und auf der Medion Homepage zu finden war. Das kann doch wohl kaum falsch sein, oder??? Und ich habe im Angebot oben nur erwähnt das der Player, laut Aussage von Medion, ANALOG aufzeichnen kann und schreibe sogar noch unter "Fragen und Antworten" das ich glaube das eine Videoaufzeichnung möglich ist, ich diese Funktion aber nicht versprechen kann und auch nicht weiß welche externen Geräte da überhaupt in Frage kommen.

Abgesehen davon, das eine Videoaufzeichnung ja sogar funktioniert, das es nur bis 300Mb geht ist sicher nicht mein Fehler und auch nichts was ich versprochen habe, wenn wie schon erwähnt nicht sowieso ein Anwenderfehler vorliegt.

Gruß KAi