Habe folgenden Artikel bei Ebay verkauft :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=012&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&viewitem=&item=220078916554&rd=1&rd=1
Alle Angaben in der Auktion stammen aus der Beschreibung zu dem Gerät oder sind von der Homepage entnommen. Das Gerät stammt aus einem Gewinnspiel, habe es selbst nicht genutzt, sondern nur einmal kurz angehabt. Da ich es nicht gebrauchen kann habe ich es also bei Ebay eingestellt.
Nun meldet sich nach etwa einer Woche nach Auktionsende der Käufer und sagt er könne nur Daten auf das Gerät spielen, bis etwa 300Mb und dann bricht die Übertragung ab. Fazit er kann das nicht gebrauchen und will sein Geld zurück.
Habe ihm gesagt das er ja noch 21 Monate Restgarantie bei Medion hat, wie auch in der Auktion geschrieben und das ich nicht mal weiß ob das ein Defekt ist oder ob das Gerät einfach nur bis 300Mb aufzeichnen kann. Oder, was ja auch möglich wäre, es an einem Problem mit seinem PC oder Software etc. liegt.
Er sagt aber er beruft sich aufs Fernabgesetz und hat 14 Tage Umtauschrecht bei mir. Ich sage ich hab unten auf der Seite geschrieben: Unter Ausschluß von Gewährleistung bei mir - 21 Monate Garantie bei Medion
Habe ihm auch gesagt er soll es bei Medion umtauschen, aber das möchte er garnicht, weil wenn es nicht mehr aufnehmen kann als 300Mb, dann kann er es nicht gebrauchen.
Wenn das aber generell so ist, dann ist es ja auch kein Defekt. Wenn doch, kann er ja ein neues bei Medion bekommen und die Funktion die er möchte ist gegeben.
Was soll ich jetzt tun und ist es wirklich so das ihm das Fernabgesetz das Recht gibt innerhalb von 14 Tagen bei mir das Geld zurück zu verlangen? Unabhängig davon das ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe. Habe doch keinen Mangel oder so verschwiegen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe !!
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...und das hatte ich auch nicht bedacht. Ich hab bislang immer nur Kleckerkram verkauft, für 25 cent(!) Einstellgebühr zzgl. Provision. Und noch etwas fällt mir dazu ein: So wie der Käufer drauf ist, fordert der auch noch die Versandkosten zurück - und dann hast du wieder die Wahl, übernehme ich die jetzt auch noch, oder leiste ich mir einen Negativ-Bewertungspunkt.
Dann würde ich folgendes empfehlen: Mache dem Käufer höflich und diplomatisch klar - es darf nicht schulmeisterlich rüberhkommen - dass die Fernabsatzregelung hier nicht anwendbar ist. Als Zeichen guten Willens könntest du dich zuvor beim Medion-Support nach möglichen Ursachen für das 300-MB-Problem erkundigen um dem Käufer ein Behalten des Gerätes schmackhaft zu machen (wenn du großes Pech hast, bereut er den Kauf sowieso und sucht nach Pseudo-Mängeln).
Um noch einmal auf die Artikelbeschreibung zurückzukommen - ist jetzt nur eine Theorie von mir, aber es könnte was dran sein: Je mehr du versuchst, deine Beschreibung auf eine vordergründige Art "attraktiv" oder "werbewirksam" zu machen, desto mehr lockst du "windige" Käufer damit an. Leute, die nicht richtig lesen, geschweige denn sinnentnehmend verstehen, Hauptsache alles ist schön bunt. Allein diese Halbwahrheit mit dem 14-Tage-Rückgaberecht zeigt, dass du an einen solchen Flunkie geraten bist.
Bei mir sind alle Artikelbeschreibungen "schwarz auf weiß", Arial, Schriftgröße 12. Als einziges optisches Highlight benutze ich Fettschrift - aber nicht etwa, um bestimmte Vorzüge besonders zu hervorzuheben, sondern eher um auf Teilaspekte aufmerksam zu machen, die sonst leicht übersehen werden. Z.B. würde ich "ohne Originalverpackung" immer fett schreiben - sonst lesen die Leute nur "Originalvepackung" und meckern später rum, dass der schöne bunte Herstellerkarton nicht dabei war. Das gleiche kann dir passieren, wenn du die fehlende OVP gar nicht erwähnst.
Wer unbedingt meckern will, kann natürlich trotzdem meckern - vor sowas ist man bei ebay nie gefeit. Mir stehen jedenfalls von Fall zu Fall die Haare zu Berge, wenn ich mir die negativen Bewertungen von Verkäufern ansehe. Zu 90% geht das auf die Kappe des Käufers, der negativ bewertet hat. Die Leute lesen die Auktionen nicht, erstmal fröhlich drauflosbieten, und wenn man dann dummerweise den Zuschlag erhalten hat, wird mit großem Erfindergeist nach Mängeln gesucht...
CU
Olaf